Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 der Stadt Wyk auf Föhr sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Stadt/002320
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtvertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Wyk auf Föhr wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf  62.613.917,97 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf  929.692,36 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll in voller Höhe der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 9.146.536,60 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n Abs. 4 und 5 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.  2.081.274,44 EUR werden genehmigt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat den Jahresabschluss 2017 der Stadt Wyk auf Föhr mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 2.081.274,44 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung  genehmigt werden.

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die fehlende Umbuchung der Deckungskreise und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen Einnahmen von 2.380.124,07 EUR gegenüber.


Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2017 beträgt 10.608.039,11 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 10.126.075,92 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 481.963,19 EUR unterschritten.