Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Nebel sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Neb/000115
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Finanzausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Nebel wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 12.754.799,56 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 393.321,37 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage (bis max. 33,33 % der allgemeinen Rücklage) Rücklage zugeführt.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 125.294,96 EUR werden genehmigt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Nebel hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Nebel mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 125.294,96 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die fehlende Umbuchung der Deckungskreise und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.715.586,64 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.694.929,34 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 20.657,30 EUR unterschritten.

 

Den über- / außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- / außerplanmäßige Einnahmen von 322.425,89 EUR gegenüber.