Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Wittdün sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Witt/000104
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Finanzausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 11.839.500,55 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 68.832,64 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird der Ergebnisrücklage entnommen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss -992.230,82 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 88.696,45 EUR werden genehmigt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Wittdün auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 88.696,45 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 179.302,95 EUR gegenüber.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw.  Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.947.000,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.546127,31 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 400.872,69 EUR unterschritten.