Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird vom
Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 11.839.500,55 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 68.832,64
EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird der Ergebnisrücklage entnommen.
Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss -992.230,82 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 88.696,45 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde
Wittdün auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan
wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem
Rahmen.
Die einzelnen
Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und
Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften
verfahren.
Das Vermögen und
die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum
Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- /
außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 88.696,45
EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 179.302,95 EUR gegenüber.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze
bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.947.000,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.546127,31 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 400.872,69 EUR unterschritten.