hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Beschlussempfehlung:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1.
Für
das Gebiet nördlich der Hauptstraße und westlich der Poststraße (Flurstück 93,
der Flur 4, Gemarkung Alkersum) wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 7 der Gemeinde Alkersum gefasst.
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
2.
Für
den Bebauungsplan werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
a)
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Herstellung eines öffentlichen Parkplatzes zur Entlastung der
Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum;
b)
Festsetzung als Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ und Beschränkung der Anzahl
an Stellplätzen für Pkw und Busse;
c)
Sicherstellung der öffentlichen und kostenfreien
Zugänglichkeit des Parkplatzes;
d)
Festsetzung einer geeigneten, pflegearmen und tragfähigen
Materialität;
e)
Begrenzung der notwendigen
Nebenanlagen sowie E-Ladesäulen;
f) Festsetzung
einer Grünfläche sowie ausreichend großen Schutzanpflanzung;
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
4.
Mit
der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Bau- und
Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
5.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1
BauGB) soll schriftlich erfolgen.
6.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im
Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;
davon
anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren
keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde Alkersum beabsichtigt für den Bereich nördlich der Hauptstraße und westlich der Poststraße, auf dem Flurstück 93, der Flur 4, Gem. Alkersum den Bebauungsplan Nr. 7 aufzustellen. Anlass für die Einleitung des Verfahrens ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Herstellung eines öffentlichen Parkplatzes.
In der
Gemeinde Alkersum herrscht, insbesondere aufgrund des hohen Besucheraufkommens
des Museums „Kunst der Westküste“, bereits seit Jahren ein erhöhtes
Parkplatzproblem. Aufgrund der nicht ausreichenden Anzahl an Parkflächen werden
regelmäßig Straßen und Bürgersteige widerrechtlich zugeparkt. Durch verengte
Straßen oder versperrte Hydranten kann aufgrund der „Wildparker“ der
Brandschutz nicht mehr im vollen Maße gewährleistet werden. Zur Entlastung
dieser Situation sollen auf ca. 2.500 m² des Flurstücks 93, der Flur 4, Gem.
Alkersum ca. 40 Stellplätze für Pkw und zwei für Busse entstehen. Darüber
hinaus sollen E-Ladesäulen für Elektroautos errichtet werden. Die Zu- und
Abfahrt soll über die Gemeindestraße Poststraße erfolgen. Der öffentliche Parkplatz soll Besuchern der
Gemeinde kostenfrei zur Verfügung stehen und gleichzeitig anliegenden
Geschäften und Anwohnern zur Ablösung von erforderlichen Stellplätzen angeboten
werden. Die restliche Grundstücksfläche (ca. 3.600 m²) soll als Grünfläche
erhalten und durch Festsetzung sichergestellt werden. Zur Minimierung der
negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild soll eine ausreichend große
Schutzanpflanzung im nördlichen und westlichen Bereich festgesetzt werden.
Der
Standort befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich nach
§ 35 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur städtebaulichen Ordnung der Parkplatzsituation in der
Gemeinde Alkersum.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in einem parallelen Verfahren.