Betreff
Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Alkersum für das Gebiet nördlich der Hauptstraße und westlich der Poststraße (Flurstück 93, der Flur 4, Gemarkung Alkersum)
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Alk/000123
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

1.    Für das Gebiet nördlich der Hauptstraße und westlich der Poststraße (Flurstück 93, der Flur 4, Gemarkung Alkersum) wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Alkersum gefasst.

Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.    Für den Bebauungsplan werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

a)    Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung eines öffentlichen Parkplatzes zur Entlastung der Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum;

b)    Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ und Beschränkung der Anzahl an Stellplätzen für Pkw und Busse;

c)    Sicherstellung der öffentlichen und kostenfreien Zugänglichkeit des Parkplatzes;

d)    Festsetzung einer geeigneten, pflegearmen und tragfähigen Materialität;

e)    Begrenzung der notwendigen Nebenanlagen sowie E-Ladesäulen;

f)     Festsetzung einer Grünfläche sowie ausreichend großen Schutzanpflanzung;

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4.    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

5.    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

6.    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Alkersum beabsichtigt für den Bereich nördlich der Hauptstraße und westlich der Poststraße, auf dem Flurstück 93, der Flur 4, Gem. Alkersum den Bebauungsplan Nr. 7 aufzustellen. Anlass für die Einleitung des Verfahrens ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Herstellung eines öffentlichen Parkplatzes.

In der Gemeinde Alkersum herrscht, insbesondere aufgrund des hohen Besucheraufkommens des Museums „Kunst der Westküste“, bereits seit Jahren ein erhöhtes Parkplatzproblem. Aufgrund der nicht ausreichenden Anzahl an Parkflächen werden regelmäßig Straßen und Bürgersteige widerrechtlich zugeparkt. Durch verengte Straßen oder versperrte Hydranten kann aufgrund der „Wildparker“ der Brandschutz nicht mehr im vollen Maße gewährleistet werden. Zur Entlastung dieser Situation sollen auf ca. 2.500 m² des Flurstücks 93, der Flur 4, Gem. Alkersum ca. 40 Stellplätze für Pkw und zwei für Busse entstehen. Darüber hinaus sollen E-Ladesäulen für Elektroautos errichtet werden. Die Zu- und Abfahrt soll über die Gemeindestraße Poststraße erfolgen. Der öffentliche Parkplatz soll Besuchern der Gemeinde kostenfrei zur Verfügung stehen und gleichzeitig anliegenden Geschäften und Anwohnern zur Ablösung von erforderlichen Stellplätzen angeboten werden. Die restliche Grundstücksfläche (ca. 3.600 m²) soll als Grünfläche erhalten und durch Festsetzung sichergestellt werden. Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild soll eine ausreichend große Schutzanpflanzung im nördlichen und westlichen Bereich festgesetzt werden.

Der Standort befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ordnung der Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum.

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in einem parallelen Verfahren.