hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Beschlussempfehlung:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1.
Für
das Gebiet nördlich der Hauptstraße und westlich der Poststraße (Flurstück 93,
der Flur 4, Gemarkung Alkersum) wird der Aufstellungsbeschluss für die 7.
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alkersum gefasst.
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
2.
Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans werden die
folgenden Planungsziele festgelegt:
Ausweisung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
„öffentliche Parkfläche“ sowie Grünfläche – zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die städtebauliche Ordnung der Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
4.
Mit
der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Bau- und Planungsamt des
Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
5.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
6.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im
Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;
davon
anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren
keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde
Alkersum beabsichtigt für den Bereich nördlich der Hauptstraße und westlich der
Poststraße, auf dem Flurstück 93, der Flur 4, Gem. Alkersum die 7. Änderung des
Flächennutzungsplans einzuleiten. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur städtebaulichen Ordnung der Parkplatzsituation in der
Gemeinde Alkersum.
Die 7. Änderung
des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 7
der Gemeinde Alkersum durchgeführt.
Die Ausweisung soll als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ sowie Grünfläche erfolgen.