Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Midlum wird von der Bürgermeisterin
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 1.711.669,96 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag
beläuft sich auf 36.997,92 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird
aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 105.396,05 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 95.117,24 EUR werden
genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Midlum hat den Jahresabschluss 2017 der
Gemeinde Midlum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum
Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 95.117,24 EUR soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung
genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und
außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 81.990,64 EUR gegenüber.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze
bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 766.200,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 679.683,63 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 86.516,37 EUR unterschritten.