Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Borgsum wird von dem Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 2.536.196,82 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 43.848,11
EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird zu Lasten der Ergebnisrücklage ausgeglichen.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 747.378,81 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 107.323,47 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Borgsum hat den Jahresabschluss 2017
der Gemeinde Borgsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 107.323,47 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die
fehlende Umbuchung der Deckungskreise und Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen
Einnahmen von 104.637,60 EUR
gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2017 beträgt 655.700,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 658.753,86 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 3.053,86 EUR überschritten.