Betreff
Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet südlich Boowen Taarep in einer Tiefe von ca. 110-150 m und einer Breite von ca.100 m begrenzt durch die Baugebiete „südlich Taarepswoi östlich Malnstich“ und „“südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süderwoi“ (Flur 4 Flurstück 270); hier: a) Aufstellungsbeschluss und b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Borg/000113
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss:

 

  1. Für das Gebiet südlich Boowen Taarep in einer Tiefe von ca. 110 – 150 m und einer Breite von ca. 100 m begrenzt durch die Baugebiete „südlich Taarepswoi östlich Malnstich“ und „südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süderwoi“ (Flur 4 Flurstück 270) wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele:

 

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 8 werden folgende Planungsziele festgelegt:

 

    1. Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Sonstiges Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus)
    2. Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung
    3. Regelung des Ausgleicherfordernisses

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die öffentliche Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

 

  1. Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Kenntnisnahme:

 

Hiermit nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht sichergestellt werden kann, dass der Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet südlich Boowen Taarep in einer Tiefe von ca. 110 – 150 m und einer Breite von ca. 100 begrenzt durch die Baugebiete „südlich Taarepswoi östlich Malnstich“ und „südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süderwoi“ (Flur 4 Flurstück 270) abgeschlossen werden kann.

 

Vor Abschluss des Wohnraumentwicklungskonzeptes gibt die Landesplanung Schleswig-Holstein zu einer möglichen Entwicklung der Fläche keine abschließende Stellungnahme ab.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen:……;

 

Davon anwesend:…..

 

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                        Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:….

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borgsum beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet südlich Boowen Taarep in einer Tiefe von ca. 110 – 150 m und einer Breite von ca. 100 m begrenzt durch die Baugebiete „südlich Taarepswoi östlich Malnstich“ und „südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süderwoi“ (Flur 4 Flurstück 270) einzuleiten.

 

Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

 

Um auch in Zukunft die Entwicklung des künftigen Bebauungsplan Nr. 8 aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen, ist eine 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.