Betreff
7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Borgsum für das Gebiet südlich Boowen Taarep in einer Tiefe von ca. 110-150 m und einer Breite von ca. 100 m begrenzt durch die Baugebiete „südlich Taarepswoi östlich Malnstich“ und „“südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süderwoi“ (Flur 4 Flurstück 270); hier: a) Aufstellungsbeschluss und b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Borg/000114
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss:

 

  1. Für das Gebiet südlich Boowen Taarep in einer Tiefe von ca. 110 – 150 m und einer Breite von ca. 110 m begrenzt durch die Baugebiete „südlich Taarepswoi östlich Malnstich“ und „südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süderwoi“ (Flur 4 Flurstück 270) die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele:

 

  1. Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

    1. Ausweisung von einer Sonderbaufläche zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf).

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrund der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

 

  1. Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen:…….;

 

Davon anwesend:…..

 

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                        Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:….

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borgsum beabsichtigt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich Boowen Taarep in einer Tiefe von ca. 110 – 150 m und einer Breite von ca. 100 m begrenzt durch die Baugebiete „südlich Taarpeswoi östlich Malnstich“ und „südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süderwoi“ (Flur 4 Flurstück 270) einzuleiten.

 

Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

 

Um auch in Zukunft die Entwicklung des künftigen Bebauungsplan Nr. 8 aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen, ist diese 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.