Beschlussempfehlung:
Die
Feststellung der Frau Bettina Risse zur Stadtvertreterin wird für gültig
erklärt, der Einspruch ist zurückzuweisen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Als Nachfolgerin für den
zurückgetretenen Stadtvertreter Tim Burmester ist Frau Bettina Risse, Wyk auf
Föhr, Feldstraße 11, per Bescheid vom 24.07.2003 zur Stadtvertreterin bestellt
worden. Gegen diese Feststellung der Frau Risse als neue Stadtvertreterin ist
von einem Wahlberechtigten fristgerecht Einspruch erhoben worden, der als
Anlage dieser Vorlage beiliegt.
Gemäß § 44 Abs.3 i.V.m. §§ 38 und 39 GKWG hat die Stadtvertretung nach
Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuß über die Gültigkeit der Bestellung
der neuen Stadtvertreterin zu beschließen.
Die Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss wird ergeben, dass die
Voraussetzungen des § 39 Ziffern1 – 3 GKWG für die Gültigkeit der Wahl und
damit für eine Zurückweisung des Einspruchs erfüllt werden.
Bereits anlässlich der Wahlprüfung für die Gemeindewahl vom 02.03.2003 ist
festgestellt worden, dass alle Bewerber und Bewerberinnen wählbar gewesen sind,
dass bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten
vorgekommen sind und dass auch die Feststellung des Wahlergebnisses nicht
fehlerhaft war. Diese Voraussetzungen treffen auch für die Feststellung der
Frau Bettina Risse als neue Stadtvertreterin zu. Die Begründung zum Einspruch
lässt keine gegenteiligen Vermutungen zu. Gemäß § 39 Ziffer 4 GKWG ist die Wahl
und die Feststellung der Frau Bettina Risse zur neuen Stadtvertreterin für
gültig zu erklären, der Einspruch ist demzufolge zurückzuweisen.