Betreff
Einspruch gegen die Feststellung einer neuen Stadtvertreterin
Vorlage
Stadt/001349/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die Feststellung der Frau Bettina Risse zur Stadtvertreterin wird für gültig erklärt, der Einspruch ist zurückzuweisen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:


Als Nachfolgerin für den zurückgetretenen Stadtvertreter Tim Burmester ist Frau Bettina Risse, Wyk auf Föhr, Feldstraße 11, per Bescheid vom 24.07.2003 zur Stadtvertreterin bestellt worden. Gegen diese Feststellung der Frau Risse als neue Stadtvertreterin ist von einem Wahlberechtigten fristgerecht Einspruch erhoben worden, der als Anlage dieser Vorlage beiliegt.
Gemäß § 44 Abs.3 i.V.m. §§ 38 und 39 GKWG hat die Stadtvertretung nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuß über die Gültigkeit der Bestellung der neuen Stadtvertreterin zu beschließen.
Die Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss wird ergeben, dass die Voraussetzungen des § 39 Ziffern1 – 3 GKWG für die Gültigkeit der Wahl und damit für eine Zurückweisung des Einspruchs erfüllt werden.
Bereits anlässlich der Wahlprüfung für die Gemeindewahl vom 02.03.2003 ist festgestellt worden, dass alle Bewerber und Bewerberinnen wählbar gewesen sind, dass bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind und dass auch die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft war. Diese Voraussetzungen treffen auch für die Feststellung der Frau Bettina Risse als neue Stadtvertreterin zu. Die Begründung zum Einspruch lässt keine gegenteiligen Vermutungen zu. Gemäß § 39 Ziffer 4 GKWG ist die Wahl und die Feststellung der Frau Bettina Risse zur neuen Stadtvertreterin für gültig zu erklären, der Einspruch ist demzufolge zurückzuweisen.