Betreff
Bebauungsplan Nr. 54 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 54
Vorlage
Stadt/002227/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Zur weiteren Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung, im Hinblick auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 54 der Stadt Wyk auf Föhr, die als Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre betreffend dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Koharderweges und westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges.

 

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt, im Namen der Stadt Wyk auf Föhr die 1. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen / Gemeindevertreter/innen / satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses

 

Davon anwesend: *

 

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                        Stimmenthaltungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Stadtvertreter/innen / Gemeindevertreter/innen / satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Ausgangspunkt

Die Stadt Wyk auf Föhr hat in der Sitzung vom 02.04.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 beschlossen. Ziel ist es, für das Gelände der ehemaligen Hofstelle Fritsch, eine geordnete bauliche Nutzung planungsrechtlich festzusetzen (Verweis auf die Vorlage Stadt/002098).

 

Zur Sicherung der Planung ist am 17.10.2017 der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen worden. Diese Veränderungssperre ist öffentlich bekannt gemacht worden und würde ohne Verlängerung der Geltungsdauer am 17.10.2019 außer Kraft treten.

 

Stand des Planverfahrens

Zwischenzeitlich wurden die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt und ein Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Aufgrund der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes und der Abstimmungserfordernisse mit der unteren Naturschutzbehörde bzgl. des Umweltberichtes und des Ausgleiches konnte im Bauleitplanverfahren bislang noch keine Auslegung der Planunterlagen erreicht werden.

 

Erforderlichkeit

Vor dem Hintergrund des oben beschrieben Verfahrensstandes kann das Planverfahren nicht bis zum Ablaufen der Veränderungssperre im Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden.

Zur weiteren Sicherung der Planung ist daher eine 1. Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.