Betreff
Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr für das Geschäftsjahr 2020
Vorlage
Stadt/002331
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Aufgrund des § 5 Abs.1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende Zusammen-stellung nach § 12 Abs.1 EigVO und der Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2019 beschlossen.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2020 ist als Anlage beigefügt.

 

Erfolgsplan:

Im Erfolgsplan sind Einnahmen in Höhe von 6,62 Mio. Euro eingeplant; die Aufwendungen liegen bei 6,06 Mio. Euro. Der Erfolgsplan ist ausgeglichen.

Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss von 564.100 Euro ab.

 

Vermögensplan:

Im Vermögensplan sind Mittel in Höhe von insgesamt 7,40 Mio. EURO veranschlagt. Für den Neubau der Mittelbrücke sind hier allein Kosten in Höhe von 4,96 Mio. EURO eingeplant. Als weitere größere Investitionen sind der Kauf eines Grundstücks, eine Erweiterung der Schwimmsteganlage im Binnenhafen, die Errichtung eines Wartegebäudes am Fährhafen, die Umgestaltung der Gaststätte „Klein Helgoland“, die Errichtung einer Kletterwand im Strandbereich und die Anschaffung von Strandkörben vorgesehen. Ferner ist der Ankauf von weiteren W.D.R.-Anteilen von der Stadt Wyk auf Föhr geplant. Für die Tilgung von Krediten sind 920.000 EURO aufzuwenden.

 

Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.851.270 EURO erforderlich.