Beschlussempfehlung:
Aufgrund des § 5
Abs.1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V.m.
§ 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende
Zusammen-stellung nach § 12 Abs.1 EigVO und der Wirtschaftsplan des Städtischen
Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2019 beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2020 ist
als Anlage beigefügt.
Erfolgsplan:
Im Erfolgsplan
sind Einnahmen in Höhe von 6,62 Mio. Euro eingeplant; die Aufwendungen liegen
bei 6,06 Mio. Euro. Der Erfolgsplan ist ausgeglichen.
Das Geschäftsjahr
2020 schließt mit einem Jahresüberschuss von 564.100 Euro ab.
Vermögensplan:
Im Vermögensplan
sind Mittel in Höhe von insgesamt 7,40 Mio. EURO veranschlagt. Für den Neubau
der Mittelbrücke sind hier allein Kosten in Höhe von 4,96 Mio. EURO eingeplant.
Als weitere größere Investitionen sind der Kauf eines Grundstücks, eine
Erweiterung der Schwimmsteganlage im Binnenhafen, die Errichtung eines
Wartegebäudes am Fährhafen, die Umgestaltung der Gaststätte „Klein Helgoland“,
die Errichtung einer Kletterwand im Strandbereich und die Anschaffung von
Strandkörben vorgesehen. Ferner ist der Ankauf von weiteren W.D.R.-Anteilen von
der Stadt Wyk auf Föhr geplant. Für die Tilgung von Krediten sind 920.000 EURO
aufzuwenden.
Zur Finanzierung
ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.851.270 EURO erforderlich.