Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Norddorf sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Nord/000115
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Finanzausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gemeinde Norddorf auf Amrum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 8.134.236,39 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 64.095,78 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird der Ergebnisrücklage entnommen.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 45.032,75 EUR werden genehmigt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Norddorf auf Amrum hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Norddorf auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 45.032,75 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die fehlende Umbuchung der Deckungskreise und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen Einnahmen von 43.252,82 EUR gegenüber.


Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2018 beträgt 1.499.400,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.323.276,58 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 176.123,42 EUR unterschritten.