Betreff
Neufassung des Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet zwischen Hemkweg und Achtern Diek, südlich der Kläranlage und beiderseits des Ziegeleiweges
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/002334
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

a) Aufstellungsbeschluss

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Hemkweg und Achtern Diek, südlich der Kläranlage und beiderseits des Ziegeleiweges wird der Aufstellungsbeschluss für die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

b) Festlegung der Planungsziele

2.    Es werden folgende Planungsziele festgelegt:

a.    Im Interesse der Rechtssicherheit werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes überprüft und ggf. angepasst.

b.    Der Zulässigkeitskatalog (insbesondere in Bezug auf Einzelhandelsbetriebe) soll entsprechend der Untersuchungsergebnisse des Einzelhandelskonzeptes angepasst werden. Den Ansprüchen des Gewerbegebiets soll dabei ebenso Rechnung getragen werden, wie dem Erhalt der Innenstadt in seiner Funktion.

c.    Die Zulässigkeit von Betreiberwohnungen soll zur Ausnahme erklärt werden, die über das betriebliche Erfordernis zu begründen ist.

3.    Die Ausarbeitung der Planunterlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt durch ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro. Das Amt Föhr-Amrum wird beauftragt, die notwendigen Angebote einzuholen und das Ergebnis der Angebotseinholung den Ausschüssen der Stadt Wyk auf Föhr zur Beauftragung vorzulegen.

4.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit der Möglichkeit sich zur Planung zu äußern (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB), erfolgt durch zweiwöchige Offenlage des Geltungsbereiches und der Planungsziele im Amt Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, beim Bau- und Planungsamt in den Zimmern Nr. 23-25 ausgelegt. Der Einsichtszeitraum beginnt nach der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses

Davon anwesend: *

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                                    Stimmenthaltungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Sachdarstellung mit Begründung:

Die am 05.08.1986 in Kraft getretene Ursprungsfassung des Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet zwischen Hemkweg und Achtern Diek, südlich der Kläranlage und beiderseits des Ziegeleiweges ist zwischenzeitlich viermal geändert worden, was sich negativ auf die Übersichtlichkeit der Planinhalte auswirkt. Aus diesem Grund und bedingt durch den im weiteren Verlauf beschriebenen Änderungsbedarf des Plans, soll der Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr neu gefasst werden.

Der Bebauungsplan Nr. 23 setzt die bebauten Bereiche als Gewerbegebiete fest. In den Änderungen Nr. 1 und 2 wurde die Art der Nutzung, durch die Beschränkung der max. Verkaufsfläche sowie den Ausschluss von Beherbergungsbetrieben, konkretisiert. Darüber hinaus wird die Bebauung des Gebietes über die Festsetzung von Grundflächenzahlen, Geschossflächenzahlen, einer maximal zulässigen Anzahl von Vollgeschossen, der Bauweise sowie Baugrenzen geregelt.

Die Überarbeitung des Bebauungsplanes wird aus mehreren Blickwinkeln erforderlich.

Zunächst lassen das Alter des Bebauungsplans sowie die seither ergangenen gesetzlichen Änderungen (insbesondere im Bezug auf die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 2017) eine Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplans sinnvoll erscheinen. Dies betrifft vornehmlich die Art und das Maß der baulichen Nutzung.

Darüber hinaus lässt das aktuelle Planungsrecht Gewerbebetriebe aller Art zu, worunter auch Einzelhandelsbetriebe (mit einer max. Verkaufsfläche von 300 m²) fallen. Ausgelöst durch vermehrt auftretende Baugesuche über die Ansiedlung/ Verlagerung innenstadtrelevanter Nutzungen in das Gewerbegebiet, wurde seitens der Stadt Wyk auf Föhr die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes in Auftrag gegeben. Dieses befindet sich derzeit in der Bearbeitung und soll unter anderem aufzeigen, welche Auswirkungen die Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente innerhalb des Gewerbegebietes, insbesondere für den Innenstadtbereich haben könnten. Im Ergebnis soll eine Sortimentsliste für das Gewerbegebiet entstehen, die zum einen den Ansprüchen eines Gewerbegebiets Rechnung trägt und zum anderen den Erhalt der Innenstadt in seiner Funktion sicherstellt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen in die Bebauungspläne dieses gewerblichen geprägten Stadtbereiches einfließen.

Abschließend sind gemäß Bebauungsplan zwei Wohnungen (für Betriebsinhaber und Aufsichtspersonal) allgemein zulässig. Diese Festsetzung hat zu einem hohen Wohnanteil im Gewerbegebiet geführt. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die mit einem Gewerbegebiet einhergehenden (Lärm-)Emissionen bieten Konfliktpotential, sodass letztlich der Gebietscharakter des Gewerbegebietes gefährdet wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, soll die Zulässigkeit von Betreiberwohnungen (analog zu den B-Plänen Nr. 20 und 53) zur Ausnahme erklärt werden, die über den spezifischen Bedarf des Betriebes (bspw. erforderliche 24-stündige Beaufsichtigung) zu begründen ist.

Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel die ursprünglichen Planungsabsichten der Stadt sicherzustellen, soll der Aufstellungsbeschluss zur Neufassung des Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst werden.

Das Planverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

Da die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren vorliegen, kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Unabhängig davon muss die Öffentlichkeit ab gemäß § 13 ab Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden und die muss sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern können. Die Planungsziele sind in der Sitzungsvorlage beschrieben, der räumliche Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Diese Unterlagen und der Beschluss werden für die Dauer von zwei Wochen ab Bekanntmachung im Amt Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, beim Bau- und Planungsamt in den Zimmern Nr. 23-25 ausgelegt. Etwaige Äußerungen können so in die nächste Sitzung eingebracht werden.

Eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist voraussichtlich nicht erforderlich.