Beschlussempfehlung:
Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019 beschließt die Stadtvertretung den Haushaltsplan & die Haushaltssatzung 2019 der Stadt Wyk auf Föhr.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 647.100 EUR (Vj. -1.393.500 EUR) ab.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.356 Mio. EUR |
1.411 Mio. EUR |
+4,5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
218 Mio. EUR |
197 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
Wert liegt nicht vor |
139 Mio. EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
Wert liegt nicht vor |
1.938,8 Mio. EUR |
+4 |
+4 |
+4 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 1.551.400 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Stadthaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 761.400 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Übersicht der größten
Planzahlveränderungen gegenüber dem Vorjahr
Sachkonto |
2020 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+400.000 |
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40340000 Zweitwohnungssteuer |
+20.000 |
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41320000 Allgemeine. Zuweisungen Gemeinden (GV) |
+15.400 |
Zentralitätsmittel als
Unterzentrum |
41410000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke (Land) |
+54.000 |
Konnexitätsmittel Kiga |
43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
+68.000 |
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44820250 Erträge aus der Reinigungskostenerstattung durch Abwasserbereich |
-100.000 |
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52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+116.000 |
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52610000 Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände |
-21.200 |
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52710280 Betriebskosten Pumpwerke |
+17.000 |
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53150000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen |
-150.000 |
(Vj. WTG) |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
-44.500 |
Vj. 200 Jahre Seeheilbad
Wyk/Föhr |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
-328.300 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
-99.800 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
537210000 Kreisumlage |
-27.100 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
-35.600 |
Amtsumlage 49,05% |
53722500 Sonder-Amtsumlage §13 Fusionsvertrag |
-14.300 |
Herabsetzung |
54290000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- sonstige Aufwendungen |
+100.400 |
Erwerb u. Herstellung von
Ausgleichsflächen |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+151.100 |
Höhere Kosten z.B
Bauleitplanung B-Pläne, Verkehrs- u. Ortsentwicklungskonzepte |
5458000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
+50.500 |
Kiga |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen von 1.576.100
€ ausgewiesen. Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
von 3.885.200 €. Der Saldo aus
Investitionstätigkeit beträgt -2.309.100 €.
Neben den jährlich wiederkehrenden standardmäßigen Investitionsansätzen
sind
nachfolgend die wesentlichen Investitionen unterteilt in die einzelnen
Produktbereiche aufgeführt.
Produkt 126001 Bandschutz:
Baukosten
für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Wyk
auf Föhr 800.000 €. Dem gegenüber stehen
Zuweisungen (Fördermittel) von 300.000 €.
Produkt 538110
Kläranlage/Abwasserbeseitigung (SW): Kauf eines Radladers für die Beschickung der
Solartrocknung 50.000 €. Zusätzliche Investitionsmittel von 100.000 € für das
BHKW.
Produkt 538120
Pumpwerke eigene (SW): Mehrkosten von 70.000 € für die Erneuerung des
Pumpwerkes Koogskuhl.
Produkt 538130
Kanalnetz (SW): Weitere 100.000 € sind für das Kanalnetz der Großen Straße geplant.
Produkt 538530 Kanalnetz (RW): Für
die Baumaßnahme der Verlagerung des Regenrückhaltebeckens Lüttmarsch sind für
2020 200.000 € vorgesehen.
Die o.a. Investitionen werden aus der Liquidität der Stadt Wyk auf Föhr
beglichen.
Die Liquidität der Stadt Wyk auf Föhr beläuft sich zum 18.11.2019
auf rd. 6.854.000 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln i.H.v. +2.795.400
EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2020 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR