Betreff
Ergebnisrechnung und Vorauskalkulation zur Tourismusabgabe ab 2020
Vorlage
Old/000130
Art
Beschlussvorlage Oldsum

Beschlussempfehlung:

 

1.   Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

2.   Auf den Erlass einer Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Oldsum wird derzeit verzichtet.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die (vorläufigen) Sonderabschlüsse zur öffentlichen Tourismusförderung für die Jahre bis 2018 sind fertiggestellt. Zugleich wurde eine Vorauskalkulation für das Jahr 2020 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2020 eine beitragsfähige Kostenmasse von 21.630 € durch Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre verringert sich die beitragsfähige Kostenmasse (durch den Abbau der Überschüsse) auf 15.379,59 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Auswertung zum 04.11.2019) zeigt für die Gemeinde Oldsum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 601.853,53 €.

 

Der zulässige Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2020 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten und beträgt folglich (15.379,59 € : 601.853,53 € = 0,026) 2,6 %.

 

Demnach ist eine Anpassung des Abgabesatzes, der zur Zeit 2,6% der Bemessungsgröße beträgt, nicht erforderlich.

 

Anlagen:

- Erträge und Aufwendungen der öffentlichen Tourismusförderung

- Sonderabschlüsse zur öffentlichen Tourismusförderung