Beschlussempfehlung:

 

  1. Die vorliegende Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

  1. Die anliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird mit den vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr vorzubereiten, die den Finanzierungsanteil der Kurabgabe an den übrigen Aufwendungen von 47 % auf 42 % absenkt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2018 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2020 erstellt.

 

Gemäß der Vorauskalkulation wäre - bei unveränderten Finanzierungsanteilen – eine Kostenmasse von rund 1,4 Mio. € aus der Tourismusabgabe zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre reduziert sich die beitragsfähige Kostmasse um ca. 193 T€ auf rund 1,2 Mio. € (siehe Anlage 2a).

 

Vor dem Hintergrund, dass die Einnahmen aus Gebühren, Entgelten und Erlösen den aktuell hierfür vorgesehenen Finanzierungsanteil wahrscheinlich überschreiten werden und die Einnahmen aus der Kurabgabe den aktuell hierfür geforderten Finanzierungsanteil nicht erreichen, bietet sich eine Neufestlegung der Finanzierungsanteile an.

Hierbei könnte der Finanzierungsanteil aus Gebühren, Entgelten und Erlösen um fünf Prozentpunkte angehoben werden und der aus Kurabgabe zu finanzierende Anteil entsprechend abgesenkt werden. Auch hier wäre – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre - eine Kostenmasse von rund 1,2 Mio. € aus der Tourismusabgabe zu finanzieren (weil der Finanzierungsanteil der Tourismusabgabe – unverändert – bei 13% liegen würde). Dies würde der maximal über die Tourismusabgabe finanzierbaren Kostenmasse entsprechen. (siehe Anlage 2b)

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2019, Stand 04.11.2019) zeigt für die Stadt Wyk auf Föhr eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 11.189.532,62 €.

Der zulässige Abgabensatz für die Tourismusabgabe ab 2020 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (1.208.443,91 €) durch die Summe der veranschlagten Beitragseinheiten (11.189.532,62 €) und ergibt folglich 10,80 %.

 

Hierbei obliegt es der politischen Abwägung und Entscheidung, inwieweit die rechtlich maximal zulässigen Einnahmemöglichkeiten aus der Tourismusabgabe zu Gunsten des allgemeinen Haushalts der Stadt ausgeschöpft werden sollen.

 

Von der Verwaltung werden deshalb für die weitere Berechnung zunächst Finanzierungsanteile vorgeschlagen, die lediglich eine moderate Anhebung des Abgabesatzes der Tourismusabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr zur Folge haben. Danach würden 9% - anstatt bisher 13 % - der übrigen Tourismusaufwendungen aus der Tourismusabgabe finanziert werden. Statt der mindestens 11%igen Anteilsfinanzierung aus Haushaltsmitteln müssten dann 15% der übrigen Tourismusaufwendungen von der Stadt selbst getragen werden.

 

Dem Folgend wäre – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre – ab 2020 eine beitragsfähige Kostenmasse von rund 992.304,99 € über die Tourismusabgabe zu finanzieren. Dies ergäbe – bei einer Summe aus Beitragseinheiten von 11.189.532,62 € - einen zulässigen Abgabesatz von 8,8 % (siehe Anlage 2c).

 

Anlagen:

-       Ergebnisrechnung 2018 und Vorauskalkulation 2020

-       Erträge und Aufwendungen der öffentlichen Tourismusförderung (Anlage 1)

-       Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung mit den aktuellen Finanzierungsanteilen (Anlage 2a)

-       Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung mit angepassten (maximal zulässigen) Finanzierungsanteilen (Anlage 2b)

-       Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung mit den vorgeschlagenen Finanzierungsanteilen (Anlage 2c)

-       Entwurf der 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr