Betreff
Vertrag zwischen dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr und der Föhr Tourismus GmbH über touristische Dienstleistungen sowie Aufhebung bestehender Verträge
Vorlage
Stadt/001622
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

  1. Dem Vertreter der Stadt Wyk auf Föhr in der Gesellschafterversammlung der Tourismus GmbH Nordseeheilbad Wyk auf Föhr wird die Weisung erteilt,

    - der anliegenden Neufassung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen,

    - eventuell aus dem weiteren Verfahren notwendigen Modifikationen zuzustimmen,

    - durch Umwandlung der Kapitalrücklage den Geschäftsanteil der Stadt Wyk auf Föhr
       von bisher 23.000 € auf künftig 269.500 € zu erhöhen.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Erwerb eines oder mehrerer Geschäftsanteile durch den oder die günstigsten Bieter im laufenden Vergabeverfahren zuzustimmen.
  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Föhr Tourismus GmbH die Durchführung touristischer Dienstleistungen ab dem 01.01.2007 zu vereinbaren. Die anliegende Fassung des Dienstleistungsvertrages wird gebilligt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuell aus dem weiteren Verfahren notwendigen Modifikationen zuzustimmen.
  4. Die Stadtvertretung stimmt der Aufhebung folgender Verträge zum 31.12.2006 zu:

    a) Vertrag zwischen den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Föhr-Land und dem
        Städtischen Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr über die Beteiligung an den Kosten für
        den Betrieb des Familienbades vom 17.11.2003

    b) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Kurverwaltung Wyk auf Föhr, der
        Kurverwaltung Nieblum als Eigenbetrieb der Gemeinde Nieblum, der Kurverwaltung
        Utersum als Eigenbetrieb der Gemeinde Utersum und den amtsangehörigen Gemeinden
        Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Witsum,
        Wrixum über die Mitbenutzung von touristischen Einrichtungen vom 26.09.1995

    c) Vereinbarung zwischen der Städtischen Kurverwaltung Wyk auf Föhr, der
        Kurverwaltung Nieblum als Eigenbetrieb der Gemeinde Nieblum und der
        Kurverwaltung als Eigenbetrieb der Gemeinde Utersum über die Aufteilung der
        Entschädigung für die Mitnutzung von Kureinrichtungen vom 27.10./18.12.1995

    d) Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb Wyk auf
        Föhr und der Tourismus GmbH Nordseeheilbad Wyk auf Föhr über die Erfüllung der
        mit einem Kurbetrieb verbundenen Aufgaben vom 13.08.2002

    e) Der Städtische Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr übernimmt den Anteil der
        Ortsbildpflege der Tourismus GmbH Nordseeheilbad Wyk auf Föhr am 01.01.2007 und
        schließt einen entsprechenden Vertrag mit dem Städtischen Hafenbetrieb.



 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Föhr Tourismus GmbH soll für den Liegenschaftsbetrieb der Stadt Wyk auf Föhr touristische Dienstleistungen erbringen, welche im Dienstleistungsvertrag in der Anlage näher beschrieben sind. Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr und der Tourismus GmbH Nordseeheilbad Wyk auf Föhr über die Erfüllung der mit einem Kurbetrieb verbundenen Aufgaben vom 13.08.2002 ist zum 31.12.2006 aufzuheben. Ebenso sind aufgrund des neu zu schließenden Dienstleistungsvertrages weitere nachfolgend aufgezählte Verträge zum 31.12.2006 aufzuheben:

a)      Vertrag zwischen den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Föhr-Land und dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr über die Beteiligung an den Kosten für den Betrieb des Familienbades vom 17.11.2003

b)      Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Kurverwaltung Wyk auf Föhr, der Kurverwaltung Nieblum als Eigenbetrieb der Gemeinde Nieblum, der Kurverwaltung Utersum als Eigenbetrieb der Gemeinde Utersum und den amtsangehörigen Gemeinden Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Witsum, Wrixum über die Mitbenutzung von touristischen Einrichtungen vom 26.09.1995

c)      Vereinbarung zwischen der Städtischen Kurverwaltung Wyk auf Föhr, der Kurverwaltung Nieblum als Eigenbetrieb der Gemeinde Nieblum und der Kurverwaltung Utersum als Eigenbetrieb der Gemeinde Utersum über die Aufteilung der Entschädigung für die Mitnutzung von Kureinrichtungen vom 27.10./18.12.1995

d)     Ebenfalls läuft der Vertrag zwischen dem Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr, Abteilung Grün-Bau, und der Tourismus GmbH Nordseeheilbad Wyk auf Föhr bezüglich des Vertrages über die Ortsbildpflege zum 31.12.2006 aus. Diese Leistung ist zukünftig vom Liegenschaftsbetrieb der Stadt Wyk auf Föhr an Grün-Bau zu beauftragen.

 

Anlagen: