Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 der Gemeinde Wrixum
Vorlage
Wri/000116
Art
Beschlussvorlage Wrixum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 119.700 EUR (Vj. -143.300 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2018:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der  Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2019

2020

2021

2022

2023

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.356 Mio. EUR

1.411 Mio. EUR

+4,5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

218 Mio. EUR

197 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

Wert liegt nicht vor

139 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

Wert liegt nicht vor

1.938,8 Mio. EUR

+4

+4

+4

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 121.800 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 23.600 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Für das Haushaltsjahr 2020 ist eine Anhebung der Realsteuerhebesätze vorgesehen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die entsprechenden Veränderungen.

 

Realsteuer

Alter Hebesatz 2019

Neuer Hebesatz 2020

Grundsteuer A

370 %

380 %

Grundsteuer B

390 %

425 %

Gewerbesteuer

370 %

380 %


Die neuen Realsteuerhebesätze entsprechen den Mindeststeuerhebesätzen für Fehlbedarfsgemeinden die für eine Gewährung von Fehlbedarfszuweisungen erforderlich sind. Die Veränderungen sind im Ergebnisplan 2020 bereits berücksichtigt.

 

Sachkonto

2020

(in EUR)

Anmerkung

40120000 Grundsteuer B

+ 12.600

Anpassung u. neuer Steuersatz 425%

40130000 Gewerbesteuer

+18.000

Anpassung u. neuer Steuersatz 380%

40510000 Leistungen nach dem Familienausgleich

-9.000

Anpassung Finanzausgleich

41110000 Schlüsselzuweisungen

+11.300

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

43611000 Kurabgabe

+3.800

Anpassung

52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen

+2.500

Höhere geplante Kosten

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+7.400

Höhere geplante Kosten

52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen u.s.w.

-5.000

Geringere geplante Kosten

52610000 Dienst- u. Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände

+2.500

höhere Kosten FFW Lampen Atemschutz

53410000 Gewerbesteuerumlage

-9.700

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+800

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+1.000

Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

54310000 Geschäftsaufwendungen

+5.100

Kostenumlage Energieunternehmen/Inselwerke

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd.Verw.Tätigkeit Gemeinden (GV)

+6.900

 Kosten Ausgleichszahlung

 

Ergänzende Hinweise:

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit  einem Gesamtinvestitionsvolumen von 204.100 € ausgewiesen.

 

Nachfolgend sind die nicht jährlich wiederkehrenden Investitionen aufgeführt.

 

Für die Baumaßnahme zur Wiederherstellung der Mühle werden im Produkt 573003 Wrixumer Mühle 200.000 € veranschlagt. Die Baukosten sollen durch eine 100%-ige Kreditaufnahme gedeckt werden.

Im Produkt 612001 übrige Finanzwirtschaft sind vorsorglich für eine eventuelle Beteiligung “Inselwerke“ 900 € eingeplant worden.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 27.11.2019 auf rd. 380.000 €.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -52.800 € ausgewiesen.

Ergänzende Hinweise:

 

Die Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf bereits eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2020 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR