Beschlussempfehlung:
Willenserklärung
der Stadt Wyk auf Föhr
Die Stadt Wyk auf Föhr verpflichtet sich, im
Rahmen der ihr obliegenden Daseinsvorsorge für ihre Bewohner einen
ausreichenden Schutz in den von Hochwasser bzw. Sturmfluten bedrohten Bereichen
der Lüttmarsch entsprechend dem vom Land für Landesschutzdeiche vorgesehenen
Sicherheitsniveau herzustellen.
Hierfür ist kurzfristig ein den Bereich der
Lüttmarsch insgesamt abdeckendes Maßnahmenkonzept für den HWS durch einen
Fachplaner unter Berücksichtigung
§ der erforderlichen Soll-Höhe von
+7,60 m NHN für den Bereich Station 52+408 bis 51+525
§ der noch zu ermittelnden
erforderlichen Soll-Höhen für den Bereich Station 52+760 bis Station 52+408
zu beauftragen.
Das Maßnahmenkonzept soll in enger Abstimmung
mit dem LKN erarbeitet werden und Aussagen zu folgenden Punkten treffen:
a) Lösung für die Teilabschnitte
außerhalb des Gebietes der B-Plan-Änderung einschließlich eines Vorschlages zur
baulichen Realisierung der Verstärkung der HWS-Anlagen unter technischen sowie
finanziellen Gesichtspunkten
b) technische / organisatorische Lösung
für das Gebiet der Lüttmarsch außerhalb des Areals der B-Plan-Änderung für den
Zeitraum bis zur Fertigstellung der HWS-Anlagen gem. Ziffer a)
c) technische Lösung für den Bereich des
B-Planungsgebiets (bauliche Herstellung im Zuge des Projekts AquaFöhr, bis Ende
2024) sowie organisatorische Lösung bis zur Verstärkung der gesamten
HWS-Anlagen im Bereich der Lüttmarsch
Die Stadt Wyk auf Föhr strebt eine möglichst
zügige Verbesserung der Sturmflutsicherheit für die Bewohner der Lüttmarsch an.
Um dies zu ermöglichen, wird die Stadt Wyk auf Föhr mit dem Land (LKN, MELUND)
die fachlichen Voraussetzungen und den Umfang einer Förderung durch das Land
klären. Soweit eine Landesförderung zu ermöglichen ist, beabsichtigt die Stadt
Wyk auf Föhr die Verstärkung der HWS-Anlagen bis zum Jahr 2030 abzuschließen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Hochwasserschutz
im Bereich Lüttmarsch
Die Lüttmarsch bildet den tiefsten Punkt von
Wyk auf Föhr. Das Oberflächenwasser der Straßenentwässerung aus dem
Einzugsgebiet des Südstrands und des südwestlichen Bereichs der Innenstadt wird
in ein Regenrückhaltebecken (RRB) geführt, das den tiefsten Punkt der
Lüttmarsch darstellt. Im RRB kann darüber hinaus das aus dem Wellenüberlauf bei
Sturmfluten in die Lüttmarsch eindringende Wasser in einem begrenzten Umfang gespeichert
werden. Das RRB verfügt über eine automatische Pumpenanlage, die ab einem
bestimmten Pegel das Wasser in die Nordsee abpumpt.
Die Lüttmarsch ist aufgrund der
eingeschränkten Höhenlage der Hochwasserschutzanlagen als Risikogebiet an der
Küste mit der Folge eingestuft, dass hier ein grundsätzliches Bauverbot für
alle nicht in einem rechtskräftigen Bebauungsplan eingetragenen baulichen
Anlagen gilt. Im anstehenden B-Plan-Änderungsverfahren wird abzuwägen sein, ob
das Risikogebiet durch geeignete Schutzanlagen geschützt ist und / oder wird,
so dass für das Planungsgebiet der B-Plan-Änderung eine Ausnahmegenehmigung vom
Bauverbot erlangt werden kann.
Aktueller
Zustand des Hochwasserschutzes im Bereich Lüttmarsch
Momentan befindet sich laut „Fachplan Küstenschutz
Föhr“, Kapitel 2.1.11 in dem Küstenabschnitt der Lüttmarsch eine
Hochwasserschutzanlage mit folgenden Kronenhöhen:
§
Station
52+760 – 52+684: +5,50 m NHN
§
Station
52+684 – 52+408: +6,00 m NHN
§
Station
52+408 – 51+525: +6,50 m NHN
(als Spundwand mit Stahlbetonholm)
Quelle:
Fachplan Küstenschutz Föhr, Kapitel 3.5.4
Erfordernisse
des Hochwasserschutzes nach derzeitigen Erkenntnissen
Im Bereich Lüttmarsch ergibt sich bei
Anwendung der vom Land für Landesschutzdeiche verwendeten Bemessungsansätze eine
erforderliche Höhe der HWS-Anlagen im Bereich Station 52+408 bis 51+525 von +7,60 m
NHN aus:
Referenzhochwasserstand 200-jährlich
(RHW200): 5,10 m
+
Klimazuschlag: 0,50 m
+
Wellenauflauf: 2,00 m