Betreff
Willensbekundung der Stadt Wyk auf Föhr zum Hochwasserschutz im Bereich Lüttmarsch
Vorlage
Stadt/002351
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Willenserklärung der Stadt Wyk auf Föhr

 

Die Stadt Wyk auf Föhr verpflichtet sich, im Rahmen der ihr obliegenden Daseinsvorsorge für ihre Bewohner einen ausreichenden Schutz in den von Hochwasser bzw. Sturmfluten bedrohten Bereichen der Lüttmarsch entsprechend dem vom Land für Landesschutzdeiche vorgesehenen Sicherheitsniveau herzustellen.

 

Hierfür ist kurzfristig ein den Bereich der Lüttmarsch insgesamt abdeckendes Maßnahmenkonzept für den HWS durch einen Fachplaner unter Berücksichtigung

§  der erforderlichen Soll-Höhe von +7,60 m NHN für den Bereich Station 52+408 bis 51+525

§  der noch zu ermittelnden erforderlichen Soll-Höhen für den Bereich Station 52+760 bis Station 52+408

zu beauftragen.

 

Das Maßnahmenkonzept soll in enger Abstimmung mit dem LKN erarbeitet werden und Aussagen zu folgenden Punkten treffen:

a)    Lösung für die Teilabschnitte außerhalb des Gebietes der B-Plan-Änderung einschließlich eines Vorschlages zur baulichen Realisierung der Verstärkung der HWS-Anlagen unter technischen sowie finanziellen Gesichtspunkten

b)    technische / organisatorische Lösung für das Gebiet der Lüttmarsch außerhalb des Areals der B-Plan-Änderung für den Zeitraum bis zur Fertigstellung der HWS-Anlagen gem. Ziffer a)

c)    technische Lösung für den Bereich des B-Planungsgebiets (bauliche Herstellung im Zuge des Projekts AquaFöhr, bis Ende 2024) sowie organisatorische Lösung bis zur Verstärkung der gesamten HWS-Anlagen im Bereich der Lüttmarsch

 

Die Stadt Wyk auf Föhr strebt eine möglichst zügige Verbesserung der Sturmflutsicherheit für die Bewohner der Lüttmarsch an. Um dies zu ermöglichen, wird die Stadt Wyk auf Föhr mit dem Land (LKN, MELUND) die fachlichen Voraussetzungen und den Umfang einer Förderung durch das Land klären. Soweit eine Landesförderung zu ermöglichen ist, beabsichtigt die Stadt Wyk auf Föhr die Verstärkung der HWS-Anlagen bis zum Jahr 2030 abzuschließen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Hochwasserschutz im Bereich Lüttmarsch

Die Lüttmarsch bildet den tiefsten Punkt von Wyk auf Föhr. Das Oberflächenwasser der Straßenentwässerung aus dem Einzugsgebiet des Südstrands und des südwestlichen Bereichs der Innenstadt wird in ein Regenrückhaltebecken (RRB) geführt, das den tiefsten Punkt der Lüttmarsch darstellt. Im RRB kann darüber hinaus das aus dem Wellenüberlauf bei Sturmfluten in die Lüttmarsch eindringende Wasser in einem begrenzten Umfang gespeichert werden. Das RRB verfügt über eine automatische Pumpenanlage, die ab einem bestimmten Pegel das Wasser in die Nordsee abpumpt.

Die Lüttmarsch ist aufgrund der eingeschränkten Höhenlage der Hochwasserschutzanlagen als Risikogebiet an der Küste mit der Folge eingestuft, dass hier ein grundsätzliches Bauverbot für alle nicht in einem rechtskräftigen Bebauungsplan eingetragenen baulichen Anlagen gilt. Im anstehenden B-Plan-Änderungsverfahren wird abzuwägen sein, ob das Risikogebiet durch geeignete Schutzanlagen geschützt ist und / oder wird, so dass für das Planungsgebiet der B-Plan-Änderung eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot erlangt werden kann.

 

Aktueller Zustand des Hochwasserschutzes im Bereich Lüttmarsch

Momentan befindet sich laut „Fachplan Küstenschutz Föhr“, Kapitel 2.1.11 in dem Küstenabschnitt der Lüttmarsch eine Hochwasserschutzanlage mit folgenden Kronenhöhen:

§     Station 52+760 – 52+684:      +5,50 m NHN

§     Station 52+684 – 52+408:      +6,00 m NHN

§     Station 52+408 – 51+525:      +6,50 m NHN (als Spundwand mit Stahlbetonholm)

 

Quelle: Fachplan Küstenschutz Föhr, Kapitel 3.5.4

Erfordernisse des Hochwasserschutzes nach derzeitigen Erkenntnissen

Im Bereich Lüttmarsch ergibt sich bei Anwendung der vom Land für Landesschutzdeiche verwendeten Bemessungsansätze eine erforderliche Höhe der HWS-Anlagen im Bereich Station 52+408 bis 51+525 von +7,60 m NHN aus:

Referenzhochwasserstand 200-jährlich (RHW200):  5,10 m

+        Klimazuschlag:                                                                        0,50 m

+        Wellenauflauf:                                                                         2,00 m