Beschlussempfehlung:

 

  1. Die vorliegende Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

  1. Die anliegende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird beschlossen.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum vorzubereiten, die den Finanzierungsanteil der Kurabgabe an den übrigen Aufwendungen von 39% auf 34% absenkt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2017 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2020 erstellt.

 

Gemäß der Vorauskalkulation wäre - bei unveränderten Finanzierungsanteilen – eine Kostenmasse von rund 311 T€ aus der Tourismusabgabe zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre reduziert sich die beitragsfähige Kostmasse (durch den Abbau der Überschüsse) um ca. 39 T€ auf rund 272 T€ (siehe Anlage 2a).

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2019, Stand 04.11.2019) zeigt für die Gemeinde Wittdün auf Amrum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 2.385.532,46 €.

Der zulässige Abgabensatz für die Tourismusabgabe ab 2020 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (271.957,44 €) durch die Summe der veranschlagten Beitragseinheiten (2.385.532,46 €) und ergibt folglich 11,40 % (bei unveränderten Finanzierungsanteilen!).

 

Vor dem Hintergrund, dass die Einnahmen aus Gebühren, Entgelten und Erlösen den aktuell hierfür vorgesehenen Finanzierungsanteil wahrscheinlich überschreiten werden und die Einnahmen aus der Kurabgabe den aktuell hierfür geforderten Finanzierungsanteil nicht erreichen, bietet sich eine Neufestlegung der Finanzierungsanteile an.

Hierbei könnte der Finanzierungsanteil aus Gebühren, Entgelten und Erlösen um zwei Prozentpunkte angehoben werden und der aus Kurabgabe zu finanzierende Anteil um fünf Prozentpunkte abgesenkt werden. Die verbleibenden drei Prozentpunkte könnten dann durch die Tourismusabgabe finanziert werden und der Finanzierungsanteil entsprechend auf 14 Prozentpunkte (derzeit 11%) angehoben werden. Dies würde der maximal über die Tourismusabgabe finanzierbaren Kostenmasse (von 331.132,44 €) entsprechen und würde einen maximal zulässigen Abgabesatz von 13,88% bedeuten (siehe Anlage 2b).

 

Hierbei obliegt es der politischen Abwägung und Entscheidung, inwieweit die rechtlich maximal zulässigen Einnahmemöglichkeiten aus der Tourismusabgabe zu Gunsten des allgemeinen Haushalts der Gemeinde Wittdün auf Amrum ausgeschöpft werden sollen.

 

Von der Verwaltung werden deshalb für die weitere Berechnung zunächst Finanzierungsanteile vorgeschlagen, die die Beibehaltung des derzeitigen Abgabesatzes der Tourismusabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum zur Folge haben (eine rückwirkende Anhebung des Abgabensatzes ist nicht zulässig!). Danach würden 12% - anstatt bisher 11 % - der übrigen Tourismusaufwendungen aus der Tourismusabgabe finanziert werden. Statt der mindestens 10%igen Anteilsfinanzierung aus Haushaltsmitteln müssten dann 12% der übrigen Tourismusaufwendungen von der Gemeinde selbst getragen werden.

 

Dem Folgend wäre – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre – ab 2020 eine beitragsfähige Kostenmasse von 291.682,44 € über die Tourismusabgabe zu finanzieren. Dies ergäbe – bei einer Summe aus Beitragseinheiten von 2.385.532,46 € - einen zulässigen Abgabesatz von 12,23 % (siehe Anlage 2c).

 

Der Abgabesatz könnte dann unverändert bei 12% belassen werden.

Anlagen:

- Erträge und Aufwendungen der öffentlichen Tourismusförderung (Anlage 1)

- Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung mit den aktuellen Finanzierungsanteilen (Anlage 2a)

- Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung mit den maximal zulässigen Finanzierungsanteilen (Anlage 2b)

- Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung mit den vorgeschlagenen Finanzierungsanteilen (Anlage 2c)

- Entwurf der 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum