Beschlussempfehlung:
Die Gemeindeversammlung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresgewinn in Höhe von -10.700 EUR (Vj. +2.100 EUR) ab.
Hinweis zum
Jahresergebnis 2018:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.356 Mio.
EUR |
1.411 Mio.
EUR |
+4,5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
218 Mio. EUR |
197 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
Wert liegt
nicht vor |
139 Mio. EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
Wert liegt
nicht vor |
1.938,8 Mio.
EUR |
+4 |
+4 |
+4 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 14.700 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 12.800 EURO schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2020 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+9.000 |
Anpassung
|
40340000 Zweitwohnungssteuer |
-1.200 |
Anpassung |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
-3.100 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+1.400 |
höhere geplante Kosten/Anpassung |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+600 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+800 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+1.000 |
Amtsumlage 49,05% höhere
Finanzkraft als im Vorjahr |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+15.300 |
Bauplanung |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 6.100 EUR ausgewiesen.
Für Hausanschlüsse werden 2.500 EUR im Produkt 538130 (Kanalnetz (SW) eingestellt. Die Kosten werden in gleicher Höhe erstattet.
Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze ist für die Anschaffung einer Geschwindigkeitsmesstafel ein Betrag von 2.500 EUR eingeplant worden.
Eine Mitfahrerbank
wurde im Produkt 575003 Tourismus, Kur
und Fremdenverkehr mit 1.000 EUR berücksichtigt.
Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 21.01.2020
auf rd. 162.600 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. +400 EUR ausgewiesen.