Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 63.000 EUR (Vj. -178.500 EUR) ab.
Hinweis zum
Jahresergebnis 2018:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass
des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum
Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die
Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von
Mai 2019.
Die Entwicklung
gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.356 Mio. EUR |
1.411 Mio. EUR |
+4,5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
218 Mio. EUR |
197 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
Wert liegt nicht vor |
139 Mio. EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
Wert liegt nicht vor |
1.938,8 Mio. EUR |
+4 |
+4 |
+4 |
Durch örtliche
Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen
werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 53.100 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 115.500 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2019 (in
EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+253.700 |
Anpassung |
43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
+200 |
Miete Mehrzweckhalle |
43612000 Tourismusabgabe |
+7.000 |
Anpassung |
44810000 Erträge aus Kostenerstattung, Kostenumlagen Land |
+21.600 |
Zuschuss energetisches
Quartierskonzept |
45110000 Konzessionsabgaben |
+600 |
Höhere Vorauskalkulation |
45829000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung der sonstigen anderen Rückstellungen (Leibrente) |
+6.000 |
jährliche Leibrente von
6.000 € (500 €/mtl.). |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+15.000 |
Höhere
Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Schwarzdecken |
52310000 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen |
+700 |
Miete
Strandkörbe und Defibrillator |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
+4.100 |
Zuschuss
Ehrendenkmal St. Johannis in Nieblum |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
-8.900 |
Finanzausgleich |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
+27.500 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+32.100 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+42.000 |
Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr |
53730000 Allgemeine Umlage ZV |
-500 |
Friesenmuseum und Tourismusverband |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+13.300 |
Sanierungsmanager für Quartierskonzept |
54313000 Post- und Fernmeldegebühren |
+600 |
Telefon Feuerwehrgerätehaus |
54316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Bauleitplanung |
+12.000 |
Neubaugebiet, Umwelt- und Denkmalsgutachten |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
+15.100 |
Dienstleistungsentgeld, inselweiter Tourismusaufwand |
54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
+15.000 |
Erhöhung Kiga |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen
angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen
sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 15.300 €
ausgewiesen.
Im Produkt 111010 Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement wurden für 2019 ein Betrag in Höhe von 23.000 € für
den Erwerb eines Grundstückes auf Leibrente eingeplant. Dieser beinhaltet die
Grunderwerbsteuer und Notarkosten i.H.v. 17.000 € und die jährliche Leibrente
von 6.000 € (500 €/mtl.).
Weiter waren 600 €
für die Anschaffung eines Beamers vorgesehen.
Diese
Haushaltsmittel werden in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.
Im Produkt 120610 Gemeindefeuerwehr ist
ein Betrag von 500 € für kleinere Investitionen
eingeplant.
Im Produkt 575003 Tourismus, Kur- und
Fremdenverkehr ist ein Betrag in Höhe von 12.000 € für neue Spielgeräte,
400 € für einen Frontbesen für den Traktor, 1.000 € für einen Rasenmäher und
700 € für Strandkörbe eingeplant.
Für die Gründung
des Insel Werkes werden im Produkt
612001 Übrige Finanzwirtschaft ein betrag in Höhe von 700 € eingeplant
Die Liquidität der
Gemeinde beläuft sich zum 10.01.2020 auf. 342.608,84 €.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. -31.200 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR