Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 der Gemeinde Alkersum
Vorlage
Alk/000128
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 63.000 EUR (Vj. -178.500 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2018:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2019

2020

2021

2022

2023

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.356 Mio. EUR

1.411 Mio. EUR

+4,5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

218 Mio. EUR

197 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

Wert liegt nicht vor

139 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

Wert liegt nicht vor

1.938,8 Mio. EUR

+4

+4

+4

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 53.100 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 115.500 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

Sachkonto

2019

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+253.700

Anpassung

43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte  

+200

Miete Mehrzweckhalle

43612000 Tourismusabgabe

+7.000

Anpassung

44810000 Erträge aus Kostenerstattung, Kostenumlagen Land

+21.600

Zuschuss energetisches Quartierskonzept

45110000 Konzessionsabgaben

+600

Höhere Vorauskalkulation

45829000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung der sonstigen anderen Rückstellungen (Leibrente)                                                                                                                     

+6.000

jährliche Leibrente von 6.000 € (500 €/mtl.).

 

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens  

+15.000

Höhere Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Schwarzdecken

52310000 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen

+700

Miete Strandkörbe und Defibrillator

53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche          

+4.100

Zuschuss Ehrendenkmal St. Johannis in Nieblum

53410000 Gewerbesteuerumlage

-8.900

Finanzausgleich

53711000 Finanzausgleichsumlage

+27.500

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+32.100

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+42.000

Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

53730000 Allgemeine Umlage ZV

-500

Friesenmuseum und Tourismusverband

54310000 Geschäftsaufwendungen

+13.300

Sanierungsmanager für Quartierskonzept

54313000 Post- und Fernmeldegebühren

+600

Telefon Feuerwehrgerätehaus

54316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Bauleitplanung                       

+12.000

Neubaugebiet, Umwelt- und Denkmalsgutachten

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche                                                                                                                       

+15.100

Dienstleistungsentgeld, inselweiter Tourismusaufwand

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

+15.000

Erhöhung Kiga

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 15.300 € ausgewiesen.

 

Im Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement wurden für 2019 ein Betrag in Höhe von 23.000 € für den Erwerb eines Grundstückes auf Leibrente eingeplant. Dieser beinhaltet die Grunderwerbsteuer und Notarkosten i.H.v. 17.000 € und die jährliche Leibrente von 6.000 € (500 €/mtl.).

Weiter waren 600 € für die Anschaffung eines Beamers vorgesehen.

Diese Haushaltsmittel werden in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.

 

Im Produkt 120610 Gemeindefeuerwehr ist ein Betrag von 500 € für kleinere Investitionen  eingeplant.

 

Im Produkt 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr ist ein Betrag in Höhe von 12.000 € für neue Spielgeräte, 400 € für einen Frontbesen für den Traktor, 1.000 € für einen Rasenmäher und 700 € für Strandkörbe eingeplant.

 

Für die Gründung des Insel Werkes werden im Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft ein betrag in Höhe von 700 € eingeplant

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 10.01.2020 auf. 342.608,84 €.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -31.200 € ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR