Hier: Erlass einer Veränderunssperre
Beschlussempfehlung:
1.
Für
das Gebiet „östlich
des Lunstruat bis zum Triihuk/ Ual Saarepswai und westlich des Nei Stich,
beidseitig der Straße Taft“ in der Gemeinde Norddorf auf Amrum wurde am
18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.7B gefasst. Zur
Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre erlassen. Die
Veränderungssperre für o.g. Gebiet wird in der vorliegenden Form als Satzung
beschlossen.
2.
Der Amtsdirektor wird beauftragt die Veränderungssperre ortsüblich
bekannt zu machen
( § 16 Abs. 2 BauGB ).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter ;
Davon
anwesend: ;
Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ;Stimmenthaltungen: .
Es
waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22
Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der
Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Für
das Gebiet „östlich
des Lunstruat bis zum Triihuk/ Ual Saarepswai und westlich des Nei Stich,
beidseitig der Straße Taft“ wurde am 18.12.2018 der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7B gefasst.
Für
die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:
-
Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der
Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung
-
Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von
Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und
überbaubaren Grundstücksflächen
-
Sicherung und Entwicklung der bisher unbebauten öffentlichen und ggf.
privaten Freiflächen in der Ortsmitte
Um
die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele
gewährleisten zu können, plant die Gemeinde Norddorf auf Amrum eine
Veränderungssperre zu erlassen.
Die
Geltungsdauer soll gem. § 17 Abs. 1 BauGB 2 Jahre betragen.