Betreff
Bebauungsplan Nr. 7B Gemeinde Norddorf auf Armum für das Gebiet "für das Gebiet östlich des Lunstruat bis zum Triihuk/Ual Saarepswai und westlich des Nei Stich, beidseitig der Straße Taft“
Hier: Erlass einer Veränderunssperre
Vorlage
Nord/000120
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

1.            Für das Gebiet „östlich des Lunstruat bis zum Triihuk/ Ual Saarepswai und westlich des Nei Stich, beidseitig der Straße Taft“ in der Gemeinde Norddorf auf Amrum wurde am 18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.7B gefasst. Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre für o.g. Gebiet wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

 

2.            Der Amtsdirektor wird beauftragt die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen

( § 16 Abs. 2 BauGB ).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter        ;

Davon anwesend:           ;

Ja-Stimmen:       ; Nein-Stimmen:              ;Stimmenthaltungen:             .

 

Es waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Für das Gebiet „östlich des Lunstruat bis zum Triihuk/ Ual Saarepswai und westlich des Nei Stich, beidseitig der Straße Taft“ wurde am 18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7B gefasst.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

-          Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung

-          Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen

-          Sicherung und Entwicklung der bisher unbebauten öffentlichen und ggf. privaten Freiflächen in der Ortsmitte

 

Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele gewährleisten zu können, plant die Gemeinde Norddorf auf Amrum eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Geltungsdauer soll gem. § 17 Abs. 1 BauGB 2 Jahre betragen.