Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 der Gemeinde Borgsum
Vorlage
Borg/000115
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 20.400 EUR (Vj. -17.400 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2018:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2019

2020

2021

2022

2023

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.356 Mio. EUR

1.411 Mio. EUR

+4,5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

218 Mio. EUR

197 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

Wert liegt nicht vor

139 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

Wert liegt nicht vor

1.938,8 Mio. EUR

+4

+4

+4

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 61.300 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 3.000 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 


 

Sachkonto

2020

(in EUR)

Anmerkung

40110000 Grundsteuer A

+600

Anpassung

40130000 Gewerbesteuer

+1.700

Anpassung

40340000 Zweitwohnungssteuer

-2.400

Anpassung

41110000 Schlüsselzuweisungen

+5.500

Anpassung

41480000 Zuweisungen und Zuschüsse für übrige Bereiche

+1.000

 

43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

+5.000

 

43611000 Kurabgabe

+4.000

 

52210000 Unterhaltung des sonstigen Vermögens

+3.000

Mehrkosten

52510000 Haltung von Fahrzeugen

+500

 

52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

+1.700

Mehrkosten

53410000 Gewerbesteuerumlage

-4.400

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+600

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+800

Amtsumlage 49,05%

54310000 Geschäftsaufwendungen

+1.500

Inselwerke

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden

+3.400

Tourismusaufwand

54560000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit sonstige öffentl. Sonderrechnungen

+3.600

Abwasser

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

+12.000

Erhöhung Kiga

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 117.500 € ausgewiesen.

 

Im Produkt 120610 Gemeindefeuerwehr ist ein Betrag von insgesamt 1.500 € für kleinere Investitionen  eingeplant.

 

Für kleinere Investitionen  stehen im  Produkt 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr 500 € zur Verfügung.

 

Im Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft ist für die rentierliche Anlage aus der Liquidität ein Betrag von 115.000 € für den Erwerb von Finanzanlagevermögen bei der S-H Netz AG eingeplant.
Weiter stehen für eine evtl. Beteiligung “Inselwerke“ 500 € zur Verfügung.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 08.01.2020 auf rd. 511.600 €.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -92.100 € ausgewiesen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Als Vergleichsgröße wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen verwiesen.. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2020 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR