Betreff
1. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen des Städtischen Hafenbetriebes
Vorlage
Stadt/001325/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen für den Städtischen Hafenbetrieb wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Seit dem 01.01.2003 ist die Landesverordnung für die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in schleswig-holsteinischen Häfen (Hafenentsorgungsverordnung – HafEntsVO) in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, dazu beizutragen, das Einbringen von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen auf See durch Schiffe zu verringern, indem die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände verbessert wird. Die Aufwendungen für die Entsorgung werden seither kostendeckend erhoben. Hierzu wurde eine entsprechende Entgeltordnung für die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen für den Wyker Hafen erlassen.

 

Beim Erlass der Satzung wurde versäumt, die nach der EG-Richtlinie erforderliche Aufschlüsselung des Abgaben-Anteils für die Einrichtung und Erhaltung der Anlagen sowie für die einzelnen Entsorgungskosten getrennt nach MARPOL I (Öl), MARPOL IV (Schiffsabwässer) und MARPOL V (Schiffsmüll) vorzunehmen. Dies soll nun in der 1. Nachtragssatzung nachgeholt werden.

 

Im gleichen Zug wurde eine Änderung in der Bemessungsgrundlage vorgenommen. Zur Vereinfachung wird künftig eine genaue Abrechnung nach Schiffsgröße vorgenommen. Diese Einteilung ist allgemein üblich und wird künftig auch in den Häfen Dagebüll und Wittdün vorgenommen.

 

Die Änderungen wurden in die Nachtragssatzung entsprechend eingearbeitet.

Anlagen:

 

1. Nachtragssatzung

 

zur Entgeltordnung für die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen

des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr

 

 

Aufgrund der §§ 4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr vom --.--.---- folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

 

 

Artikel 1

 

§ 3 erhält folgende Fassung:

 

 

Für Fahrzeuge sind pro Anlauf je BRZ 0,05 € zu zahlen, soweit keine Befreiung nach  § 13 der Hafenentsorgungsverordnung vorliegt. Davon entfallen auf Entsorgung nach

 

 

                        MARPOL I                             0,015 €

                        MARPOL IV                          0,005 €

                        MARPOL V                           0,030 €

 

 

Mit der Zahlung des Entsorgungsentgeltes erhält das Fahrzeug das Recht auf Entsorgung nach diesen Tarifbestimmungen.

 

 

 

Artikel 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Wyk auf Föhr, den                                                                                          Stadt Wyk auf Föhr

                                                                                                                        Der Bürgermeister