hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a der Gemeinde Utersum abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
- Der
Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches
beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5a
für das Gebiet "Historische Ortslage", umgeben von den Straßen
Triibergem, Strunwai, Boowen Taarep, Oner Taarep bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die
Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der
rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“
eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich ist.
- Der Flächennutzungsplan wird durch Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter
:...;
davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen
/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren
weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum hat am 28.09.2017 den
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a für das
Gebiet "Historische Ortslage", umgeben von den Straßen Triibergem,
Strunwai, Boowen Taarep, Oner Taarep gefasst. Ziele der Planänderung waren:
- Im Interesse der
Rechtsicherheit soll der Bebauungsplan Nr. 5a der Gemeinde Utersum unter
Berücksichtigung des baulichen Bestandes und der Prägung des Plangebietes
angepasst werden.
- Die Art der Nutzung
soll als Sonstiges Sondergebiet SO – Dauerwohnen und Tourismus festgesetzt
werden, zur vorrangigen Sicherung des Dauerwohnens und der Regulierung des
Fremdenverkehrswesens.
- Der
Genehmigungsvorbehalt gemäß § 22 BauGB soll entsprechend der geänderten Gesetzeslage
erweitert werden.
Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss wurden von Seites des Amtes ein erster Planentwurf erarbeitet und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nach Überarbeitung und Konkretisierung der Planunterlagen hat die Gemeindevertretung am 09.05.2019 den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung hat vom 27.05.2019 bis zum 28.06.2019 stattgefunden, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine privaten Stellungnahmen vorgebracht.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden unterschiedliche Hinweise vorgebracht, die zum Teil in die Planunterlagen eingearbeitet wurden. Das Ergebnis der Abwägung hat zu einer Klarstellung der Planunterlagen geführt die redaktionellen Charakters ist und keine grundlegenden Veränderungen am Planentwurf nach sich zieht. Eine erneute Auslegung wird somit nicht erforderlich und der abschließende Satzungsbeschluss kann gefasst werden.