Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Aufgrund einer Anregung im Hafenausschuss soll eine Anpassung der Liegeentgelte für Sportboote vorgenommen werden. Ferner wurde vorgeschlagen, die Entgelte für die Dauerlieger künftig als Nettopreise auszuweisen.
Für eine mögliche Erhöhung der Anlegeentgelte liegt eine ausführliche Musterrechnung als Anlage bei. Die Einnahmen für den Hafenbetrieb werden durch diese Änderung für Dauerlieger im Schnitt um rd. 13,30% und für Gastlieger um rd. 17,50 % erhöht.
Die erforderlichen Änderungen in der Entgeltordnung wurden entsprechend im Nachtrag eingearbeitet. Die 2. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr ist als Anlage beigefügt.
2. Nachtragssatzung
zur Entgeltordnung für den
Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr
Aufgrund der §§
4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite
57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung der
Stadt Wyk auf Föhr vom --.--.---- folgende 2. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
1) § 7 Abs. 3 erhält
folgende Fassung:
Für Sportfahrzeuge und sonstige
kleine, nicht vermessene Fahrzeuge werden folgende Tagessätze je angefangene 24
Stunden ohne Berücksichtigung der Anzahl der Ein- und Ausfahrten erhoben:
Länge Entgelt Länge Entgelt
bis 4m 5,00 EURO von über 12m bis 13m 16,00 EURO
von über 4m
bis 5m 6,00
EURO von über 13m bis 14m 17,00 EURO
von über 5m
bis 6m 7,00
EURO von über 14m bis 15m 18,00 EURO
von über 6m
bis 7m 8,00
EURO von über 15m bis 16m 20,00 EURO
von über 7m
bis 8m 10,00
EURO von über 16m bis 17m 21,00 EURO
von über 8m
bis 9m 11,00
EURO von über 17m bis 18m 22,00 EURO
von über 9m bis
10m 12,00 EURO von über 18m bis 19m 23,00
EURO
von über 10m bis 11m 13,00
EURO von über 19m bis 20m 24,00 EURO
von über 11m bis 12m 15,00
EURO von über 20m 25,00 EURO
2.) § 7 Abs. 4 erhält
folgende Fassung:
Für Sportfahrzeuge und sonstige
kleine, nicht vermessene Fahrzeuge
werden folgende Saisonpauschalen (1. April bis 31. Oktober)
ohne Berücksichtigung der Anzahl der Ein- und Ausfahrten erhoben:
Länge Entgelt Länge Entgelt
bis 4m 200,00 EURO von über 12m bis 13m 650,00 EURO
von über 4m bis 5m 250,00
EURO von über 13m bis 14m 700,00 EURO
von über 5m
bis 6m 300,00
EURO von über 14m bis 15m 750,00 EURO
von über 6m
bis 7m 350,00
EURO von über 15m bis 16m 800,00 EURO
von über 7m
bis 8m 400,00
EURO von über 16m bis 17m 850,00 EURO
von über 8m
bis 9m 450,00
EURO von über 17m bis 18m 900,00 EURO
von über 9m
bis 10m 500,00 EURO von über 18m bis 19m 950,00 EURO
von über 10m bis 11m 550,00
EURO von über 19m bis 20m 1.000,00 EURO
von über 11m bis 12m 600,00
EURO von über 20m 1.050,00 EURO
3.) Der bisherige § 7 Abs.
4 wird neu § 7 Abs. 5
Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01. April 2007 in Kraft.
Wyk auf Föhr, den Stadt Wyk auf Föhr
- Der Bürgermeister -