Betreff
2. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb
Vorlage
Stadt/001181/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Aufgrund einer Anregung im Hafenausschuss soll eine Anpassung der Liegeentgelte für Sportboote vorgenommen werden. Ferner wurde vorgeschlagen, die Entgelte für die Dauerlieger künftig als Nettopreise auszuweisen.

 

Für eine mögliche Erhöhung der Anlegeentgelte liegt eine ausführliche Musterrechnung als Anlage bei. Die Einnahmen für den Hafenbetrieb werden durch diese Änderung für Dauerlieger im Schnitt um rd. 13,30% und für Gastlieger um rd. 17,50 % erhöht.

 

 

Die erforderlichen Änderungen in der Entgeltordnung wurden entsprechend im Nachtrag eingearbeitet.  Die 2. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr ist als Anlage beigefügt.

 

2. Nachtragssatzung

zur Entgeltordnung für den

Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr

 

Aufgrund der §§ 4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr vom --.--.---- folgende 2. Nachtragssatzung erlassen:

 

 

Artikel 1

 

1) § 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Für Sportfahrzeuge und sonstige kleine, nicht vermessene Fahrzeuge werden folgende Tagessätze je angefangene 24 Stunden ohne Berücksichtigung der Anzahl der Ein- und Ausfahrten erhoben:

 

Länge                                   Entgelt                    Länge                                    Entgelt

 

bis   4m                              5,00 EURO               von über 12m bis 13m      16,00 EURO

von über   4m bis   5m       6,00 EURO               von über 13m bis 14m      17,00 EURO

von über   5m bis   6m       7,00 EURO               von über 14m bis 15m      18,00 EURO

von über   6m bis   7m       8,00 EURO               von über 15m bis 16m      20,00 EURO

von über   7m bis   8m     10,00 EURO               von über 16m bis 17m      21,00 EURO

von über   8m bis   9m     11,00 EURO               von über 17m bis 18m      22,00 EURO

von über   9m bis 10m     12,00 EURO               von über 18m bis 19m      23,00 EURO

von über 10m bis 11m     13,00 EURO               von über 19m bis 20m      24,00 EURO

von über 11m bis 12m     15,00 EURO               von über 20m                   25,00 EURO

 

 

2.) § 7 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

Für Sportfahrzeuge und sonstige kleine, nicht vermessene Fahrzeuge  werden  folgende  Saisonpauschalen (1. April bis 31. Oktober) ohne Berücksichtigung der Anzahl der Ein- und Ausfahrten erhoben:

 

Länge                                   Entgelt                    Länge                                    Entgelt

 

bis   4m                          200,00 EURO               von über 12m bis 13m      650,00 EURO

von über   4m bis   5m   250,00 EURO               von über 13m bis 14m      700,00 EURO

von über   5m bis   6m   300,00 EURO               von über 14m bis 15m      750,00 EURO

von über   6m bis   7m   350,00 EURO               von über 15m bis 16m      800,00 EURO

von über   7m bis   8m   400,00 EURO               von über 16m bis 17m      850,00 EURO

von über   8m bis   9m   450,00 EURO               von über 17m bis 18m      900,00 EURO

von über   9m bis 10m   500,00 EURO               von über 18m bis 19m      950,00 EURO

von über 10m bis 11m   550,00 EURO               von über 19m bis 20m   1.000,00 EURO

von über 11m bis 12m   600,00 EURO               von über 20m                1.050,00 EURO

 

3.) Der bisherige § 7 Abs. 4 wird neu § 7 Abs. 5

 

Artikel 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01. April 2007 in Kraft.

 

 

Wyk auf Föhr, den                                                                                            Stadt Wyk auf Föhr

                                                                                                                        - Der Bürgermeister -