Beschlussempfehlung:
Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises
Nordfriesland über die durchgeführte unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung
beim Eigenbetrieb der Gemeinde Norddorf auf Amrum, der Amrum Touristik Norddorf
wird zur Kenntnis genommen. Der Werkleiter wird mit der Abgabe der
Stellungnahme beauftragt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Das
Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat am 24.09.2019 eine
unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb der Gemeinde Norddorf auf Amrum, der Amrum Touristik Norddorf
durchgeführt.
Der Prüfbericht wird
der Gemeindevertretung Norddorf zur Auswertung vorgelegt.
Gemäß § 7 Abs. 3 KPG
hat die kommunale Körperschaft zu dem Prüfungsergebnis gegenüber der
Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten
Stellung zu nehmen. Dabei ist zu berichten, ob und wie die
Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wurde.
Handlungsbedarf
gemäß Prüfbericht besteht insbesondere unter dem Punkt 2 „Dienstanweisungen“,
Punkt 3 „Ermittlung des Kassenbestandes“, Punkt 5. “Örtliche Kassenaufsicht“
und unter dem Punkt 7. “Vertrag mit der Amrum Touristik AöR““.
Die schriftliche
Stellungnahme der Werksleitung hat bis spätestens zum 30.09.2020 zu erfolgen
und ist in zweifacher Ausfertigung an das Gemeindeprüfungsamt zu übersenden.
Der Prüfbericht kann
u.a. in der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum,
Strunwai 5, eingesehen werden.