Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Nebel sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Neb/000128
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Finanzausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gemeinde Nebel wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 12.888.794,60 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 275.321,83 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage bis max. 33,33 % der allgemeinen Rücklage zugeführt. Ein sich darüber hinaus ergebender Betrag wird der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zur Einhaltung des Verhältnisses 33,33%/66,66% zugeführt.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 171.834,18 EUR werden genehmigt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Nebel hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Nebel mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 171.834,18 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.881.600,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.951.001,83 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 69.401,83 EUR überschritten.

 

Den über- / außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- / außerplanmäßige Einnahmen von 172.660,12 EUR gegenüber.