Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gemeinde Nebel wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 12.888.794,60 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 275.321,83
EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage bis max. 33,33 % der allgemeinen Rücklage zugeführt. Ein sich darüber hinaus ergebender Betrag wird der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zur Einhaltung des Verhältnisses 33,33%/66,66% zugeführt.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 171.834,18 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Nebel hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Nebel mit seinen
Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,
ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss
in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan
wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem
Rahmen.
Die einzelnen
Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und
Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften
verfahren.
Das Vermögen und
die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum
Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- /
außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 171.834,18
EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis:
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die Ausweisänderungen von zu
buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.881.600,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.951.001,83 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 69.401,83 EUR überschritten.
Den über- /
außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- / außerplanmäßige Einnahmen von 172.660,12
EUR gegenüber.