Betreff
Neubau AquaFöhr mit KMH und Arealentwicklung Lüttmarsch - Wyk auf Föhr
hier: Arealentwicklung Lüttmarsch - Vergabe Änderung der Bauleitplanung
Vorlage
Stadt/002366
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Der Bürgermeister hat gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, den Auftrag, wie empfohlen, an Sunder-Plassmann Architekten und Stadtplaner BDA GmbH zu vergeben.

 

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

1          Anlass

 

Für den geplanten Neubau des AquaFöhr und die Errichtung eines benachbarten Hotels ist die Änderung des bestehenden B-Plans erforderlich. Als Grundlage für die Neuordnung des Areals Lüttmarsch wurde im Zeitraum vom 24.05.2019 bis 29.01.2020 der Planungswettbewerb „Neubau des AquaFöhr-Wellenbades mit Kurmittelhaus und Neubau eines Hotels in Wyk auf Föhr“ durchgeführt, aus dem als Gewinner für den städtebaulichen Teil das Büro „Sunder-Plassmann Architekten & Stadtplaner BDA GmbH“ hervorgegangen ist.

 

Entsprechend der Auslobungsunterlagen zum v.g. Planungswettbewerb wurde der Gewinner mit Schreiben vom 02.03.2020 zur Abgabe eines Erstangebots für die Änderung der Bauleitplanung aufgefordert, welches mit Datum vom 26.03.2020 fristgerecht eingereicht wurde.

 

 

2          Grundlagen

 

2.1       Unterlagen des Planungswettbewerbs

 

  • Auslobung vom 24.05.2019, einschließlich Anlagen
  • Protokoll zum Kolloquium vom 13.08.2019, einschließlich Anlagen
  • Protokoll des Preisgerichts der 1. Stufe vom 22.10.2019, einschließlich Anlagen
  • Protokoll des Preisgerichts der 2. Stufe vom 29.01.2020, einschließlich Anlagen
  • Wettbewerbsbeitrag Nr. 1040 des Gewinner-Teams zur 2. Stufe

 

2.2       Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots vom 02.03.2020, einschließlich Anlagen

 

2.3       Erstangebot vom 26.03.2020, einschließlich Anlagen

 

2.4       Ergebnis der Prüfung des v.g. Erstangebots vom  06.04.2020

 

2.5       Verhandlungsprotokoll vom 07.04.2020, einschließlich Anlagen

 

2.6       Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebots vom 17.04.2020, einschließlich Anlagen

 

2.7       Endgültiges Angebot vom 24.04.2020, einschließlich Anlagen

 

 

3          Inhaltliche Überprüfung

 

Das endgültige Angebot vom 24.04.2020 (siehe Anlage 1) wurde geprüft (siehe Anlage 2). Das

Angebot entspricht dem Grunde nach dem Erstangebot und das Honorar ist marktüblich und angemessen. Das endgültige Angebot ist wirtschaftlich.

 

 

 

 

 

 

4          Rechnerische Überprüfung und Kostendeckung

 

Das endgültige Angebot vom 24.04.2020 (siehe Anlage 1) ist rechnerisch richtig (siehe Anlage 2). Welche der Optionen („Normalverfahren“ oder Verfahren nach § 13a BauGB) abgerufen werden soll, wird sich nach den ersten Abstimmungen mit dem Kreis Nordfriesland klären. Die nachfolgende Überprüfung der Kostendeckung wird sicherheitshalber für die teurere Option „Normalverfahren“ durchgeführt, die gem. Anlage 1 und 2 einen Auftragswert von 81.173,19 € brutto aufweist.

 

Auszug Kostenprognose für das Projekt Arealentwicklung Lüttmarsch (alle Beträge brutto):

 

VE (Vergabeeinheit) F- und B-Plan-Änderung

 

Budget                                                                       100.000,00 €

 

Bisher in VE gebuchte Aufträge                                

   -                                                                                            -     

                                                                                    ==========

Noch zur Verfügung                                                 100.000,00 €

 

Geplanter Auftrag Stadtplaner

  Option Normalverfahren (s.o.)                                  81.173,79 €

 

                                                                                    ==========

Verbleibendes Budget                                               18.826,21 €

(für etwaige erforderliche Fachgutachten)

 

Es besteht Kostendeckung für die Erteilung des Auftrags.

 

 

5          Termine

 

Der Bieter hat mit seinem Erstangebot vom 26.03.2020 den voraussichtlichen Zeitablauf für das Bauleitverfahren (siehe Anlage 3) eingereicht, in dem die einzelnen Schritte mit jeweiliger Angabe des voraussichtlichen Zeitraums und der erforderlichen Voraussetzungen detailliert beschrieben und fachgerecht bemessen sind. Dieser Zeitablauf wird Grundlage des Auftrags.

 

 

6          Empfehlung

 

Wir empfehlen die kurzfristige Beauftragung des endgültigen Angebots von Sunder-Plassmann Architekten & Stadtplaner BDA GmbH vom 24.04.2020.