Betreff
Sanierung des Gehweges Jaardenhug im Zuge des Breitbandausbaus.
hier: Auftragsvergabe
Vorlage
Uter/000188
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Sanierung der Gehwege im Boowen Taarep und Jaardenhug auf das Angebot des Bieters Günter Olaf Sitte GmbH, Zum Schloß 17, 19243 Wittenburg OT Zühr, zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 63.987,75 € brutto.

 

 

Aufgrund der voranschreitenden Arbeiten und der dadurch resultierenden Beauftragung hat die Bürgermeisterin gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeverordnung eine Eilentscheidung zur Vergabe des Auftrags wie vorgenannt getroffen.

 

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Utersum plant die Sanierung der Gehwege in den Straßen Boowen Taarep und Jaardenhug.

Zurzeit werden durch die LüneCom AG Breitbandkabel in öffentlichen Flächen verlegt,

sodass hier durch die  Zusammenlegung der Baumaßnahmen erhebliche Kosteneinsparungen für die Gemeinde Utersum entstehen würden.

Das Bau- und Planungsamt hat bei der Planung für die Straßen Boowen Taarep und Jaardenhug in 2019 Kosten in Höhe von 88.849,92 € berechnet.

 

Es liegt derzeit ein Angebot der ausführenden Firma Olaf Sitte aus Wittenburg in Höhe von 63.987,75 €  für die Sanierung der Arbeiten vor.

 

Der angebotene Preisunterschied liegt im Wesentlichen an der Einsparung der Baustelleneinrichtungs-, Räumungs- sowie Verkehrssicherungskosten.

Desweitern werden bei den Verlegungskosten bis zu einer Breite von 1,20 m die Kosten von

der LüneCom AG übernommen, daher reduziert sich die Auftragssumme nochmals um diesen Anteil.

 

Die angebotenen Einheitspreise befinden sich auf einem normal kalkulierten Niveau.

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A

 

 

Bieter : Olaf Sitte GmbH

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurde ein  Nachlass von 1,5 %, Skonto ohne Bedingungen gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus dem Angebot keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.

 

Die erforderlichen Haushaltmittel stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung.