Beschlussempfehlung:
1) Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“, bestehend aus dem Text einschließlich Übersichtskarte, sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2) Der Amtsdirektor des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, den Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Teilbereichen des seit dem 29.01.1987 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum einschließlich der Begründung dazu nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen; die benachbarten Gemeinden sind gemäß § 2 Abs.2 BauGB in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugängliche zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund
des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreterinnen und -vertreter von der
Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, eine
Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“
aufzustellen, deren Geltungsbereich die seit dem 29.01.1987 rechtsverbindliche
Ursprungsfassung jedoch nicht vollständig überdeckt. Für nördliche und südliche
Teilbereiche des bisherigen Plangebietes im Küsten- und Strandbereich, die
bisher als Flächen des Meeresstrandes, Grünfläche - Schutzanpflanzung -,
öffentliche Verkehrsfläche (Teil der nördlichen Wandelbahn als Wegeverbindung
zum Strand) oder Hochwasserschutzanlagen - Uferschutzmauer - festgesetzt
waren, besteht aus Sicht der Gemeinde kein Planungserfordernis mehr, da die
Flächen im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehen und Maßnahmen zum
Küstenschutz effektiver auf der Grundlage des Landeswassergesetzes umgesetzt
werden können.
Es ist deshalb erforderlich, diese
Teilbereiche des Ursprungsbebauungsplanes formell und im Parallelverfahren zur
Aufstellung der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“
aufzuheben.
Anlagen:
1) Satzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum über die Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3
2) Begründung zur Satzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum über die Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3