Betreff
Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Witt/000121
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

1)    Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilberei­ches des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“, bestehend aus dem Text einschließ­lich Übersichtskarte, sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2)    Der Amtsdirektor des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, den Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Teilbereichen des seit dem 29.01.1987 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum einschließlich der Begründung dazu nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen; die benachbarten Gemeinden sind gemäß § 2 Abs.2 BauGB in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zu­gängliche zu machen. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreterinnen und -vertreter von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, eine Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Orts­lage Mitte - West“ aufzustellen, deren Geltungsbereich die seit dem 29.01.1987 rechtsver­bind­liche Ursprungsfassung jedoch nicht vollständig überdeckt. Für nördliche und südliche Teilbe­reiche des bisherigen Plangebietes im Küsten- und Strandbereich, die bisher als Flächen des Meeresstrandes, Grünfläche - Schutzanpflanzung -, öffentliche Verkehrsfläche (Teil der nörd­lichen Wandelbahn als Wegeverbindung zum Strand) oder Hochwasserschutzanlagen - Ufer­schutz­mauer - festgesetzt waren, besteht aus Sicht der Gemeinde kein Planungserfordernis mehr, da die Flächen im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehen und Maßnahmen zum Küstenschutz effektiver auf der Grundlage des Landeswassergesetzes umgesetzt werden kön­nen.

 

Es ist deshalb erforderlich, diese Teilbereiche des Ursprungsbebauungsplanes formell und im Parallelverfahren zur Aufstellung der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“ aufzuheben.

 

Anlagen:

 

1)    Satzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum über die Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3

 

2)    Begründung zur Satzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum über die Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3