Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Strandbewirtschaftung“ der Stadt Wyk auf Föhr, hier: Beschluss zur Beauftragung eines Planungsbüros
Vorlage
Stadt/002375
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

1.    Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, das bisher mit der Planung beauftrage Planungsbüro um Abrechnung der Planungsleistungen bis zum aktuellen Zeitpunkt zu bitten.

 

1.    Mit der weitern Ausarbeitung des Planentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Strandbewirtschaftung“ sowie der Durchführung der noch erforderlichen Verfahrensschritte soll das Planungsbüro Plankontor Stadt und Land GmbH, Jörg W. Lewin, Am Born 6b, 22765 Hamburg beauftragt werden.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Stadtvertretung hat am 08.03.2007 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr beschlossen. Das Verfahren betrifft den im Bebauungsplan Nr. 46 gekennzeichneten Teilabschnit „46b“ am westlichen Endpunkt der Strandpromenade. Als Planungsziele wurden festgelegt: 1.) die räumliche Erweiterung der Sondergebietsfläche auf den Strand hinaus unter Wegfall eines Teils der Sondergebietsfläche bei der Strandkorbhalle und 2.) die Neufassung und inhaltliche Erweiterung des Kataloges zulässiger Nutzungsarten.

 

Zuletzt wurde im Jahr 2014 die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Abwägung konnte allerdings nicht abgeschlossen werden, da vom Land und dem Kreis ein Strandversorgungskonzept für die gesamte Südküste von Föhr gefordert wurde.

 

Das Strandkonzept wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und am 27.05.2020 vom dem Bau- und Planungsausschusses beschlossen. In dieser Sitzung wurde ebenfalls der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 (Neubau Aqua Föhr und Hotel) erneut gefasst.

 

Aufgrund der vergleichbaren Standorte in Strandnähe kann angenommen werden, dass im Rahmen der Aufstellung beider Bebauungspläne ähnliche Belange in der Abwägung zu berücksichtigen sind. Es bietet sich daher an, die Ausarbeitung der Pläne und die Durchführung der Verfahren an ein Planungsbüro zu übertragen.

 

Da die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Wyk auf Föhr bereits vor dem Hintergrund der aktuellen Sachlage z. B. zum Hochwasserschutzes oder der Ziele des Strandkonzeptes aufgestellt wird und der letzte Planungsstand der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 bereits über fünf Jahre zurückliegt, empfiehlt es sich zu beraten, die weitere Planung und Verfahrensdurchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr an das mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Wyk auf Föhr beauftragte Planungsbüro zu übertragen.