Beschlussempfehlung:
erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1.
Das Flurstück Nr. 245, Flur 15, der Gemarkung
Wyk wird in Zukunft als gewerbliche Baufläche ausgewiesen weil es von der
Nutzungsmöglichkeit her mit dem nördlich angrenzenden Flurstück eine Einheit
bildet und darüber hinaus die beiden Flurstücke auch eine eigentumsrechtliche
Einheit darstellen. Der Planentwurf wird dementsprechend geändert.
2.
Die Beschlusslage zur Behandlung der
eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Sitzung am 07.12.2006 wird
bestätigt.
- Der
Entwurf- und Auslegungsbeschluss vom 07.12.2006 für die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der
öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges wird aufgehoben.
- Das
ursprüngliche Planungsziel wird insofern abgewandelt, als dass anstelle
einer Baufläche für die Notunterkünfte eine gewerbliche Baufläche für den
Bedarf einheimischer Gewerbebetriebe ausgewiesen und das bisherige
Zufahrtsgrundstück zur Straße Achtern Diek als gewerbliche Baufläche
dargestellt wird.
- Das
Gebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird von der Größe her
auf die ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehene Parkplatzfläche
festgelegt.
- Der
überarbeitete Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 für
das Gebiet der öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges
sowie der Entwurf der überarbeiteten Begründung dazu werden in den
vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die geänderten Entwürfe der Planänderung und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB ein zweites Mal öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Am 07.12.2006 hat die Stadtvertretung den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 gefasst.
Ausgelöst durch einen Verkaufsvorgang ist kurz danach deutlich geworden, dass das im ursprünglichen Plan als Wegefläche vorgesehene Flurstück Nr. 245, Flur 15, Gemarkung Wyk sich nicht im Eigentum der Stadt sich befindet. Über diese Fläche sollte nach der ursprünglichen Planung die südöstlich Ausfahrt des öffentlichen Parkplatzes zur Straße Achtern Diek hin erfolgen. Die jetzt beabsichtigte Änderung der Planung wandelt die südliche Teilfläche des Parkplatzes in eine gewerbliche Baufläche um. Da der schmale Zuschnitt des Zufahrtsgrundstück keine Nutzung als gewerbliche Fläche für sich betrachtet erlaubt, ist im bisherigen Entwurf der Planänderung eine Anpflanzverpflichtung auf der Fläche ausgewiesen.
Das Flurstück Nr. 245 bildet eigentumsrechtlich mit dem nördlich angrenzenden Flurstück Nr. 200 eine Einheit. Das Flurstück Nr. 200 liegt zwar außerhalb des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 23, ist aber von der Prägung der Gesamtsituation her nach § 34 BauGB als gewerbliche Baufläche anzusehen. Von daher ist es städtebaulich sinnvoll, bei der vorgesehenen Änderung der Planung das Flurstück Nr. 245 als gewerbliche Baufläche auszuweisen, damit es zusammen mit dem Flurstück Nr. 200 eine gewerblich nutzbare Flächeneinheit bildet.
Da diese Änderung des Planinhaltes Grundzüge der Planung berührt, wird der Beschluss vom 07.12.2006 in diesem Punkt aufgehoben und ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den geänderten Planentwurf gefasst.