Betreff
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oevenum

Für das Gebiet „Süder Bobklindt“ nördlich des Oberweg (L214), westlich Am Friesental. Südlich und östlich wird das Gebiet durch Feldwege begrenzt. Der Bereich des Bebauungsplan Nr. 8 wirdnicht berührt.

hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele.
Vorlage
Oev/000153
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

1.   Für das Gebiet „Süder Bobklindt“ nördlich des Oberweg (L214), westlich Am Friesental wird der Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (SO erneuerbare Energie / Gewerbegebiet) der Gemeinde Oevenum gefasst.

2.   Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 11.

 

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

3.   Für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

a)    Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die in Gewerbegebieten gemäß § 8 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen.

b)    Schaffung der Planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet erneuerbare Energien gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.

 

4.   Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und der Verfahrensdurchführung wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt. 

5.   Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Vor dem Hintergrund des Klimawandels kommt einer nachhaltigen Energieversorgung mit Wärme und Strom eine immer größere Bedeutung zu. Neben der Energieerzeugung spielt auch die Versorgungssicherheit und insbesondere die Wärmeerzeugung vor Ort eine immer bedeutendere Rolle. Im Weiteren besteht in der Gemeinde Bedarf an Flächen für Handwerksbetriebe, die innerhalb des Ortskerns der Gemeinde zunehmend unter Druck geraten.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oevenum beabsichtigt daher die Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 11. Ziel der Ausweisung ist die Schaffung eines Sondergebiets erneuerbare Energien in Verbindung mit einem Gewerbegebiet für nicht störendes Kleingewerbe.

 

Neben einer Deckung des Bedarfs an Gewerbeflächen für örtlich ansässige Handwerksbetriebe, soll durch die Ausweisung des geplanten Sondergebietes erneuerbare Energien eine nachhaltige Versorgung mit Wärme und/oder Strom sichergestellt werden.      

 

Durch die Ausweisung eines Sondergebietes erneuerbare Energien nimmt die Gemeinde Bezug auf die Erkenntnisse des 2018 gemeinsam mit den Nachbargemeinden Alkersum, Midlum und Nieblum erstellten energetischen Quartierskonzeptes. Hierin wird neben dem gezielten Ausbau erneuerbarer Energien z.B. durch energetische Bauleitplanung u.a. der Aufbau eines Gemeindeübergreifenden Nahwärmenetzes vorgeschlagen.  

 

 

Der Aufzustellende Bebauungsplan besteht aus den Teilebereichen A-C:

 

Teilbereich A:

Das Gewerbegebiet soll nördlich der paritätischen Werkstätten (Bebauungsplan Nr. 8) auf den Flurstücken 19, 20/2 und 131 (tlw.) mit einer Gesamtfläche von ca. 1,4 ha ausgewiesen werden. Die Nutzung des Gewerbegebietes soll dabei auf nicht störendes Kleingewerbe beschränkt werden, um die östlich angrenzende Wohnbebauung nicht zu beeinträchtigen. 

 

Teilbereich B:

Durch die Ausweisung des Sondergebiets erneuerbare Energien sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf den Flurstücken 131 (westlich der paritätischen Werkstätten), 133, 135, 137, 139, 141, 143 und 145 mit einer Gesamtfläche von ca. 3,8 ha nachhaltige Energieerzeugungsanlagen errichten zu können. Neben einem BHKW ist vorgesehen hier Photovoltaik- und oder Solarthermieanlagen, einen Batteriespeicher, eine Anlage zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder Methangas (Power-to-X) sowie eine Wasserstofftankstelle zu errichten. Durch die Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff oder Methangas vor Ort besteht bei einem ausreichenden Volumen zudem die Möglichkeit eine Notstromversorgung für die Insel vorhalten.

 

Teilbereich C:

Zur Speicherung der vor allem in den Sommermonaten überschüssigen Wärme, der geplanten Solarthermieanlage, ist geplant die derzeit betriebene Kiesgrube südlich des Oberwegs (L214)  auf den Flurstücken 34/1 und 35/1  mit einer Fläche von ca. 0,75 ha als Wärmespeicher zu nutzen. Neben der Wärme aus den Solarkollektoren, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit Überschusswärme aus dem nahegelegenen Gewerbegebiet der Gemeinde Alkersum in den Wärmespeicher zu leiten. In den Wintermonaten kann die Wärme dann wieder entnommen werden und in ein Nahwärmenetz eingespeist werden.   

Ein konkretes Nutzungskonzept soll gemeinsam mit dem im Rahmen des energetischen Quartierskonzepts vorgesehenen Sanierungsmanagement erarbeitet werden. Das hierbei entwickelte Konzept soll der Gemeindevertretung bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

Ergänzendes Sondergebiet Photovoltaik

Neben dem geplanten Sondergebiet erneuerbare Energien besteht die Möglichkeit ergänzend ein weiteres Sondergebiet Photovoltaik in der Nähe auszuweisen. Die Fläche befindet sich an der östlichen Grenze der Gemeinde Oevenum zur Gemeinde Midlum auf den Flurstücken 82/1 und 82/2 und umfasst eine Fläche von ca. 1,95 ha. Neben der weitgehend uneinsehbaren Lage spricht für eine Bebauung der Fläche, mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage, dass es sich hierbei um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung im sinne des § 37 Abs. 1 Nr. 3b handelt. Die Vergütung des eingespeisten Stroms kann daher über die Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur gesichert werden.