Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr für die Benutzung der Hafenwaage wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die negativen Ergebnisse im Bereich der Waage sind ausschließlich im Betrieb der Viehwaage begründet. Die notwendige Bedienung der Anlage sowie die Reinigung erfordern einen hohen Aufwand, der durch die geringen Einnahmen nicht annähernd gedeckt wird. Während bei der Fahrzeugwaage ein Gewinn erwirtschaftet werden kann, schließt die Viehwaage mit einem jährlichen Verlust in Höhe von rd. 10.000 bis 12.000 € ab.
Die Entgelte für die Benutzung der Viehwaage wurden bisher unter Rücksicht auf die Landwirtschaft festgesetzt. Aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten hat der Städtische Hafenbetrieb jedoch hier eine grundsätzliche Änderung vorzunehmen.
Bisher war geplant, zum Jahresbeginn den Betrieb der öffentlichen Viehwaage einzustellen. Den Landwirten wurde angeboten, die Waage gegen die Erstattung der Kosten (Eichung, Strom, Wasser) zu pachten. Konkrete Anfragen von Landwirten hierzu liegen jedoch bisher nicht vor. Die Absicht des Hafenbetriebes, die Waage zu schließen, wird lediglich heftig kritisiert.
Der Hafenbetrieb ist grundsätzlich bereit, die Viehwaage weiter zu betreiben. Allerdings müsste durch die Anhebung der Wiegeentgelte eine entsprechende Kostendeckung erzielt werden. Nach dem durchschnittlichen Wiegeaufkommen der letzten Jahre ist für Kleinvieh eine Erhöhung von bisher 0,75 € auf 4,00 € pro Stück und für Großvieh von 1,50 € auf 13,00 € pro Stück erforderlich. Da nach wie vor im Bereich der Viehwaage mit Bruttoentgelten gearbeitet werden soll, ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer berücksichtigt worden.
Die Änderung wurde in die Nachtragssatzung eingearbeitet. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
1. Nachtragssatzung
zur Entgeltordnung für die Benutzung der Hafenwaage
des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr
Aufgrund der §§
4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite
57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung der
Stadt Wyk auf Föhr vom --.--.---- folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
§ 3 erhält folgende
Fassung:
§ 3
Viehwaage
Für die Benutzung der Viehwaage sind folgende Entgelte
zu entrichten:
- Für Kleinvieh 4,00 EURO pro Stück
- Für Großvieh 13,00
EURO pro Stück
Außerhalb der festgesetzten Wiegezeiten erhöht sich
das Entgelt um 50%.
Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01. März 2007 in Kraft.
Wyk auf Föhr, den Stadt
Wyk auf Föhr
Der
Bürgermeister