Betreff
Bebauungsplan Nr. 47b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet südlich der Straße "Am Golfplatz", westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001473/7
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

1.      Der Entwurfs und Auslegungsbeschluss vom 07.12.2006 wird aufgehoben.

2.      Wie im Entwurf vom 07.12.2006 bereits dargestellt, wird anstelle des bisherigen Sondergebietes „Erholungsheim“ ein Sondergebiet für besondere touristische Einrichtungen (z. B. Erholungsheime, Hotel) sowie für Einrichtungen für spezifische soziale Zwecken ausgewiesen. Der Katalog der zulässigen Nutzungsarten wird erweitert um Einrichtung zum Wohnen und zum Betreuen von pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen.

3.      Der entsprechend den modifizierten Planungszielen vom 22.09.2005 sowie den unter Ziffer 2. genannten Punkten abgewandelte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47b für das Gebiet südlich der Straße "Am Golfplatz", westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens wird erneut als Entwurf beschlossen.

4.      Der Entwurf der Begründung dazu wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

5.      Die Entwürfe des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach dem ersten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist im Jahre 2005 eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt. Ferner ist eine öffentliche Auslegung durchgeführt worden.

Im Rahmen dieser Verfahrensschritte sind sowohl von Behörden als auch von privaten Personen sowie dem Kreis Rendsburg - Eckernförde Stellungnahmen abgegeben worden. Nach Prüfung und rechtlicher Würdigung der Eingaben sind die mit der Planung verfolgten Planungsziele modifiziert worden mit dem Ergebnis, dass der bisherige Katalog möglicher Nutzungsarten ergänzt und erweitert wird, um auf diese Weise den Handlungsspielraum der Eigentümerseiten zu erweitern und die Aussichten für eine Umsetzung der Planungsvorstellungen zu verbessern.

 

Zwischenzeitlich sind verschiedene Nutzungskonzepte für das Gelände des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorgelegt und geprüft worden, jedoch ohne umsetzbares Ergebnis geblieben. Im Hinblick auf die zuletzt geführten Verhandlungen ist dann das Spektrum der Nutzungsmöglich-keiten dahingehend erweitert worden, dass auch Einrichtungen zum Wohnen und zum Betreuen von pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen zugelassen werden.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Stadtvertretung in der Sitzung am 07.12.2006 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die überarbeitete Planung gefasst.

 

Dabei ist unberücksichtigt geblieben, dass im Parallelverfahren die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (für den Teilbereich 26b) abzuwickeln ist, um die Entwicklung des künftigen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten. Zwischenzeitlich ist auch die Überarbeitung dieser Flächennutzungsplanänderung erfolgt, so dass nun beide Verfahren wieder parallel weitergeführt werden können.

 

Im Interesse der Rechtssicherheit des Verfahrensablaufes werden nunmehr beide Verfahrensbeschlüsse zeitgleich erneut behandelt und abgewickelt. Dazu wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 47b vom 07.12.2006 aufgehoben und erneut gefasst.