Betreff
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr (Teilbereich 26b) für das Gebiet südlich der Straße "Am Golfplatz", westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001474/6
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

 

1.      Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 10.02.2005 wird aufgehoben.

  1. Anstelle der bisherigen Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „Erholungsheim“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische und für spezifische soziale Zwecke“ ausgewiesen. In den Rahmen der spezifischen sozialen Zwecke sind u. a. auch Einrichtungen zum Wohnen und zur Betreuen von pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen eingeschlossen.

  2. Der entsprechend den modifizierten Planungszielen vom 22.09.2005 sowie den unter Ziffer 2 genannten Punkten abgewandelte Entwurf für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 26b) der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens sowie der Entwurf der überarbeiteten Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

  3. Die Entwürfe der Planänderung und der Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach der ersten öffentlichen Auslegung parallel mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47b sind auf Grund der eingegangenen Anregungen die Planungsziele überdacht und neu formuliert worden. Auf der Ebene des Bebauungsplanes ist der Katalog zulässiger Nutzungsarten für das Sondergebiet erweitert und der Schwerpunkt auf großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische Zwecke sowie auf spezifische Einrichtungen für soziale Zwecke gelegt worden, um die Möglichkeiten zur Verwirklichung der Planungsvorstellungen zu verbessern.

 

Für die vorbereitende Bauleitplanung bedeutet dies, dass die Darstellung einer Sonderbaufläche beibehalten, jedoch deren Zielrichtung entsprechend den Überlegungen für die Ebene des Bebauungsplanes neu bestimmt werden muss. Daraus ergibt sich, dass die bisherige Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „Erholungsheim“ geändert wird in eine Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische und für spezifische soziale Zwecke“.

 

Unter Berücksichtigung dieser modifizierten Planungsziele ist ein überarbeiteter Entwurf erstellt worden, für den nun ein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie eine erneute öffentlich Auslegung durchzuführen sind.