Beschlussempfehlung:
1.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom
10.02.2005 wird aufgehoben.
- Anstelle
der bisherigen Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „Erholungsheim“ wird
eine Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „großmaßstäbliche Einrichtungen
für touristische und für spezifische soziale Zwecke“ ausgewiesen. In den
Rahmen der spezifischen sozialen Zwecke sind u. a. auch Einrichtungen zum
Wohnen und zur Betreuen von pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen
mit Behinderungen eingeschlossen.
- Der entsprechend
den modifizierten Planungszielen vom 22.09.2005 sowie den unter Ziffer 2
genannten Punkten abgewandelte Entwurf für die 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Teilbereich 26b) der Stadt Wyk auf Föhr für das
Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstücks 25 des
AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der
Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen
Grünstreifens sowie der Entwurf der überarbeiteten Begründung dazu werden
in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die
Entwürfe der Planänderung und der Begründung sowie die wesentlichen
bereits vorliegenden Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut
öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.
2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach der ersten öffentlichen Auslegung parallel mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47b sind auf Grund der eingegangenen Anregungen die Planungsziele überdacht und neu formuliert worden. Auf der Ebene des Bebauungsplanes ist der Katalog zulässiger Nutzungsarten für das Sondergebiet erweitert und der Schwerpunkt auf großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische Zwecke sowie auf spezifische Einrichtungen für soziale Zwecke gelegt worden, um die Möglichkeiten zur Verwirklichung der Planungsvorstellungen zu verbessern.
Für die vorbereitende Bauleitplanung bedeutet dies, dass die Darstellung einer Sonderbaufläche beibehalten, jedoch deren Zielrichtung entsprechend den Überlegungen für die Ebene des Bebauungsplanes neu bestimmt werden muss. Daraus ergibt sich, dass die bisherige Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „Erholungsheim“ geändert wird in eine Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische und für spezifische soziale Zwecke“.
Unter Berücksichtigung dieser modifizierten Planungsziele ist ein überarbeiteter Entwurf erstellt worden, für den nun ein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie eine erneute öffentlich Auslegung durchzuführen sind.