Beschlussempfehlung:
Aufgrund des §5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Schleswig-Holstein i.V.m. §97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird
die vorliegende Zusammenfassung nach §12 Abs. 1 EigVO und der Wirtschaftsplan
des Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Wirtschaftsplan des städtischen Hafenbetriebes für das Geschäftsjahr
2021 ist als Anlage beigefügt.
Erfolgsplan:
Im Erfolgsplan sind Einnahmen in der Höhe von 6.669 Mio. Euro
eingeplant. Der Erfolgsplan ist ausgeglichen und die Aufwendungen liegen bei
6.213 Mio. Euro. Der Erfolgsplan schließt im Geschäftsjahr mit einem
Jahresüberschuss von 456.460 Euro
ab.
Vermögensplan:
Im Vermögensplan sind Mittel eingestellt in Höhe von 5.998 Mio. Euro. Der größte Anteil ist für bauliche
Investitionen wie den Neubau der Seebrücke am Hauptstrand, Ausbau von
Liegeplätzen im Hafenbereich, Dalben und Schwimmstege, Anschaffung von Spielgeräten,
Neubau einer Strandkorbhalle am Südstrand als Ersatz für die Lüttmarschhalle
vorgesehen. Des Weiteren sind Mittel zur Anschaffung von Strandkörben, eines
kleines Schleppers, sowie für die Planung der Aussiedlung des Bauhofes und der
DLRG Unterkünfte eingeplant.
Außerdem werden Mittel zur Tilgung von Krediten, geringwertigen
Anlagegütern, sonstige Geschäftsausstattung und DLRG Material bereitgestellt.
Eine weitere Übernahme von WDR Anteilen ist ebenfalls geplant.
Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme
in der Höhe von 1.495.910 € erforderlich.