Betreff
9. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet südlich des Gewerbegebietes im Bereich Sandackerum, östlich des Kirchwegs und im Osten begrenzt durch die Gemeindegrenze zur Gemeinde Midlum, hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
Alk/000139
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

 

1.    Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet südlich des Gewerbegebietes im Bereich Sandackerum, östlich des Kirchwegs und im Osten begrenzt durch die Gemeindegrenze zur Gemeinde Midlum die 9. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des örtlichen Gewerbeflächenbedarfs.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt werden.

4.    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Aufgrund vermehrter Nachfragen von Gewerbetreibenden beabsichtigt die Gemeinde, das bestehende Gewerbegebiet östlich des Kirchwegs in südliche Richtung zu erweitern. Um Baurecht für die Ansiedelung von Gewerbebetrieben in dem Gebiet zu schaffen, wird der Bebauungsplan Nr. 9 „Erweiterung des Gewerbegebietes östlich des Kirchwegs“ aufgestellt.

 

Die Fläche südlich des bestehenden Gewerbebetriebes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. In der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alkersum wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um die Entwicklung des Gewerbegebietes planungsrechtlich vorzubereiten, wird daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die 9. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.

 

Mit Schreiben vom 23.09.2019 wurde die Landesplanungsbehörde erstmals über die Planung informiert. Eine Stellungnahme vom 14.02.2020 liegt vor. In der Stellungnahme der Landesplanungsbehörde wird der Hinweis gegeben, dass die Gemeinde Alkersum nicht zu den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung zählt. Daraus folgt, dass sich die gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde - wie auch in anderen Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung - an den landes- und regionalplanerischen Vorgaben für eine ortsangemessene Entwicklung orientieren muss. Dazu ist in Ziffer 2.6 des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) bzw. in Ziffer 3.7 des LEP-Entwurfs von 2018 als Grundsatz der Raumordnung festgelegt, dass alle Gemeinden unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe treffen können.

 

Vor diesem Hintergrund würden seitens der Landesplanung zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Ausweisung einer Gewerbefläche zur Erweiterung des Gewerbegebietes in der Gemeinde Alkersum bestehen. Im Hinblick auf die Ortsangemessenheit wäre aber der Umfang der geplanten gewerblichen Entwicklung auf maximal 1,5 bis 2 ha Brutto-Bauland zu begrenzen. Außerdem müsste die Gemeinde ihren bereits absehbaren Flächenbedarf von ortsansässigen / ortsangemessenen Gewerbebetrieben nachweisen. Der Bedarfsnachweis ist in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt bereits in Bearbeitung.

Anlagen:

 

1)    Übersichtsplan mit Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alkersum.