Betreff
3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a der Gemeinde Wrixum für das Gebiet zwischen den Straßen Hardesweg im Norden, Harkenstieg im Osten, Karkstieg im Süden und Fötjem im Westen
hier:
A Behandlung der eingegangenen Anregungen
B S atzungsbeschluss
Vorlage
Wri/000117/2
Art
Beschlussvorlage Wrixum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1.    Über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a der Gemeinde Wrixum eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Gemeinden wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Abwägungstabelle (Anlage 4 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dieser Entscheidung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

 

1.    Aufgrund der §§ 10 und 12 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a der Gemeinde Wrixum für das Gebiet zwischen den Straßen Hardesweg im Norden, Harkenstieg im Osten, Karkstieg im Süden und Fötjem im Westen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C), als Satzung.

 

2.    Die Begründung und der Durchführungsvertrag werden gebilligt.

 

3.    Der Beschluss der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a der Gemeinde Wrixum durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne und die Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.amtfa.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

4.    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung Wrixum hat am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a gefasst. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens wurde das Planungsbüro Sven Methner in Meldorf beauftragt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.06.2020 wurde ein erster Entwurfsstand vorberaten. Am 25.06.2020 wurde ein auslegungsreifer Planentwurf des Bebauungsplans mit Begründung von dem beauftragten Planungsbüro vorgestellt. Daraufhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrixum den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Beteiligungsverfahren:

Nach den Regeln des BauGB wurden nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 04.08.2020 die Träger öffentlicher Belange beteiligt sowie am 14.08.2020 die Planunterlagen auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Sowohl von Behörden als auch von Privatpersonen wurden Eingaben zu den Planinhalten gemacht, die als Anlage dieser Vorlage beiliegen. Im Rahmen der gemeindlichen Abwägung ist nunmehr über die Berücksichtigung der Eingaben zu beraten und der Satzungsbeschluss zu fassen.

Aktueller Planungsstand:

Das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Sven Methner hat zwischenzeitlich einen beschlussreifen Entwurf der Planänderung vorgelegt sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgeprüft und in der beiliegenden Abwägungstabelle zusammengefasst.

Der vom Vorhabenträger erarbeitete Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil der zum Beschluss vorgelegten 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a der Gemeinde Wrixum (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Der Vorhabenträger hat sich in dem vorliegenden Durchführungsvertrag zur Durchführung des Vorhabens in einer im Durchführungsvertrag festgelegten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Bzgl. der Kostenübernahme wurde bereits vorab ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Wrixum und den Vorhabenträgern geschlossen.

 

Anlagen:

1.   Planzeichnung B-Plan 3a, 3. Änderung, Wrixum

2.   Begründung B-Plan 3a, 3. Änderung Wrixum

3.   VEP zum B-Plan 31, 3. Änderung, Wrixum

4.   Abwägung TÖB Beteiligung BP 3a, 3. Änderung Wrixum

5.   Durchführungsvertrag (nicht öffentlich)