Beschlussempfehlung:
- Die
Gemeindevertretung nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis
und macht sich die Zahlenwerke zu eigen.
- Die
Kostenunterdeckung aus den Vorjahren wird (wie unter Punkt 6 des
Erläuterungsberichtes dargestellt) innerhalb der nächsten drei Jahre
ausgeglichen.
- Die
vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Süderende wird
beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Frühjahr 2020 wurde die Firma B & P Management- und Kommunalberatung GmbH mit der Erstellung der Gebührenkalkulationen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Abwasserbeseitigung der Insel Föhr beauftragt.
Nähere Einzelheiten zu den Grundlagen und zum Vorgehen bei der Erstellung der Kalkulation für die kostenrechnende Einrichtung der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Süderende können dem anliegenden Erläuterungsbericht (Anlage 1) entnommen werden.
Die Zahlenwerke zur Nachkalkulation für die Jahre 2016 bis 2019 (Anlage 2) und zur Vorauskalkulation für die Jahre 2021 bis 2023 (Anlage 3) sind dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.
Ohne die Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre könnte die Grundgebühr in unveränderter Höhe (Qn 3 bis 4 m³ = 288,00 € / Qn 3 bis 10 m³ = 684,00 € / Qn 3 bis 16 m³ = 1.140,00 € / Qn 3 ab 16 m³ = 2.280,00 €) belassen und die Verbrauchsgebühr von 3,90 € / m³ auf 2,06 € / m³ abgesenkt werden.
Gem. § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergebende Kostenüber- oder -unterdeckung innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen.
Da die Unterdeckung aus den Vorjahren noch nicht vollständig ausgeglichen ist (Stand zum 31.12.2019 = -7.917,23 €) und ein Verzicht des Ausgleiches zu Lasten des Gemeindehaushaltes erfolgen müsste, wird im Ergebnis empfohlen, die Grundgebühr in unveränderter Höhe zu belassen und die Verbrauchsgebühr lediglich von 3,90 € / m³ auf 2,29 € / m³ abzusenken.
Anlagen:
- Erläuterungsbericht zur Abwassergebührenkalkulation in der Gemeinde Süderende
- Nachkalkulation für die Jahre 2016 – 2019
- Vorauskalkulation für die Jahre 2021 – 2023
- Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Süderende