Beschlussempfehlung:
- Die als Anlage beigefügte Änderung des Vertrages über die bebauten städtischen Liegenschaften wird beschlossen.
- Grundsätzlich besteht Bereitschaft, die Bewirtschaftung der bebauten Liegenschaften des Amtes Föhr-Amrum vom Städtischen Liegenschaftsbetrieb zu übernehmen. Entsprechende Gespräche sind zu führen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Durch den Übergang diverser bebauter städtischer Liegenschaften in das Amtsvermögen des Amtes Föhr-Amrum ist eine Änderung des am 19.12.2003 zwischen der Stadt Wyk auf Föhr und dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb geschlossenen Vertrages über die Bewirtschaftung notwendig geworden.
§ 1 Abs. 1 muss künftig folgendermaßen lauten:
(1) Der Städtische Liegenschaftsbetrieb hat die Bewirtschaftung der bebauten Liegenschaften der Stadt Wyk auf Föhr übernommen. Im einzelnen handelt es sich um die folgenden Liegenschaften:
- Jugendzentrum, Heymannsweg 1, 25938 Wyk auf Föhr
- Feuerwehrgerätehäuser in 25938 Wyk auf Föhr
- Notunterkunft „Blaues Haus“, Ziegeleiweg, 25938 Wyk auf Föhr
- Helu-Sportlerheim, Olhörnweg 21, 25938 Wyk auf Föhr
- Glockenturm, Große Straße, 25938 Wyk auf Föhr
- Haus „Park an der Mühle“, Mühlenstraße, 25938 Wyk auf Föhr
Zudem erscheint es sinnvoll, die Bewirtschaftung der bebauten Liegenschaften des Amtes Föhr-Amrum ebenfalls dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr zu übertragen. Hierüber müssen die Gremien des Amtes entscheiden und gegebenenfalls einen entsprechenden Vertrag mit dem Liegenschaftsbetrieb schließen.