Betreff
Bewirtschaftung der bebauten städtischen Liegenschaften hier: Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Wyk auf Föhr und dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb vom 19.12.2003
Vorlage
Stadt/001636
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

  • Die als Anlage beigefügte Änderung des Vertrages über die bebauten städtischen Liegenschaften wird beschlossen.

 

  • Grundsätzlich besteht Bereitschaft, die Bewirtschaftung der bebauten Liegenschaften des Amtes Föhr-Amrum vom Städtischen Liegenschaftsbetrieb zu übernehmen. Entsprechende Gespräche sind zu führen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Durch den Übergang diverser bebauter städtischer Liegenschaften in das Amtsvermögen des Amtes Föhr-Amrum ist eine Änderung des am 19.12.2003 zwischen der Stadt Wyk auf Föhr und dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb geschlossenen Vertrages über die Bewirtschaftung notwendig geworden.

 

§ 1 Abs. 1 muss künftig folgendermaßen lauten:

 

(1)   Der Städtische Liegenschaftsbetrieb hat die Bewirtschaftung der bebauten Liegenschaften der Stadt Wyk auf Föhr übernommen. Im einzelnen handelt es sich um die folgenden Liegenschaften:

 

-          Jugendzentrum, Heymannsweg 1, 25938 Wyk auf Föhr

-          Feuerwehrgerätehäuser in 25938 Wyk auf Föhr

-          Notunterkunft „Blaues Haus“, Ziegeleiweg, 25938 Wyk auf Föhr

-          Helu-Sportlerheim, Olhörnweg 21, 25938 Wyk auf Föhr

-          Glockenturm, Große Straße, 25938 Wyk auf Föhr

-          Haus „Park an der Mühle“, Mühlenstraße, 25938 Wyk auf Föhr

 

Zudem erscheint es sinnvoll, die Bewirtschaftung der bebauten Liegenschaften des Amtes Föhr-Amrum ebenfalls dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb Wyk auf  Föhr zu übertragen. Hierüber  müssen die Gremien des Amtes entscheiden und gegebenenfalls einen entsprechenden Vertrag mit dem Liegenschaftsbetrieb schließen.