Betreff
Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule
Vorlage
Amt/000316/2
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum beschließt, zunächst bis zum Ablauf des Schuljahres 2021/2022 (31.07.2022), die als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die Deckung der Kosten für die Versorgung mit einer Mittagsmahlzeit im Rahmen der Inanspruchnahme eines Kindes am Angebot der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr  wird derzeit ein Verpflegungsentgelt in Höhe von 2,68 Euro pro Mahlzeit berechnet. Dieser Betrag entspricht ausschließlich dem reinen Portionspreis des Essensanbieters.

Der Essensanbieter teilt mit Schreiben vom 23.11.2020 mit, dass aufgrund gestiegener Lebensmittel- und Energiepreise zum 01.01.2021 eine Preisanpassung auf 3,00 EUR (brutto) je Mittagessen notwendig ist. Dies wiederum erfordert  die Anpassung des Verpflegungsentgelts  und eine dementsprechende Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr.

Darüber hinaus wird die in der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Amrum vom 17.09.2020 beschlossene weitere Aussetzung der Gebührenpflicht bis zum 31.07.2022 in die 2. Nachtragssatzung eingearbeitet sowie eine redaktionelle Anpassung des § 3 Abs. 5 vorgenommen.   

 

Die Änderungen wurden in die als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung eingearbeitet.

Anlagen:

 

- 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der 

  Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr