Betreff
Übernahme der Rufbereitschaftspauschale und der Haftpflichtversicherungsbeiträge für eine durchgehend vollumfängliche gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung der Insel Föhr für 2021 bis 2025
Vorlage
Amt/000348
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

a)    Das Amt Föhr-Amrum erstattet dem Kreis Nordfriesland für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2025 50 % der erforderlichen Kosten der gynäkologisch-geburtshilflichen Rufbereitschaft für den Amtsbereich Föhr-Amrum im Höhe von maximal 110.000 € im Jahr 2021 und einer maximalen Dynamisierung in Höhe von 2% für die Folgejahre und

 

b)    erstattet dem Kreis Nordfriesland ebenso den Zuschuss die nachgewiesenen Haftpflichtversicherungsbeiträge für die aktive Geburtshilfe abzüglich des Anteils für die Praxistätigkeit in Höhe von 50% des Gesamtbetrages.

c)    Die Mittel sind in die Haushalte 2021 bis 2025 einzustellen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Beteiligung des Kreises Nordfrieslang von mindestens 50% der nicht refinanzierbaren Kosten der gynäkologisch-geburtshilflichen Rufbereitschaft und der notwendigen Haftpflichtversicherungsbeiträge.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Kreis Nordfriesland fördert seit 2018 die Rufbereitschaft der Gynäkologin Frau Engel in Höhe von 131,00 € je Dienst. Weiterhin wurden die Kosten für die gynäkologisch-geburtshilfliche Haftpflichtversicherung bis zu einer Höhe von max. 55.000 € pro Jahr übernommen. Die finanzielle Förderung durch den Kreis ergab einen Gesamtbetrag von maximal 102.815 € je Jahr.

 

Mit der finanziellen Förderung durch den Kreis konnte aber lediglich eine Versorgung zu den Anwesenheitszeiten der Gynäkologin gewährleistet werden. In Zeiten der Abwesenheit der Gynäkologin gab es keine qualitativ hochwertige Versorgung. Um diese Versorgungslücke zu schließen, hat Frau Engel dem Kreis Nordfriesland ein Angebot unterbreitet. Dieses beinhaltet eine Vertretung für die Abwesenheit von Frau Engel. Somit wäre dann auch in Abwesenheitszeiten der Praxisinhaberin eine gynäkologisch-geburtshilfliche Rufbereitschaft im Notfall zur Versorgung gewährleistet. Hierfür wird Frau Engel mindestens eine/n weitere/n Facharzt/-ärztin für Gynäkologie in ihrer Praxis anstellen. Jedoch kann diese Vertretung aufgrund anderslautender Gesetze keine Vertretung der Sprechstundenzeiten in der Praxis durchführen und kann bzw. darf lediglich zur Durchführung der Rufbereitschaft in Vertretungszeiten eingesetzt werden. Eine Anstellung in der Praxis ist insofern vorteilhaft, da dies zu geringeren Haftpflichtversicherungsbeiträgen führt.

 

Die erforderlichen Haftpflichtversicherungsbeiträge werden sich in 2021 abzüglich der Haftpflichtversicherungsprämie für die Praxistätigkeit auf einen Betrag von ca. 100.000 Euro belaufen. Die Haftpflichtversicherungsbeiträge werden abzüglich des Anteils für die Praxistätigkeit in voller Höhe gegen Nachweis vom Kreis Nordfriesland übernommen. Mit einer jährlichen Steigerung aufgrund anpassender Haftpflichtversicherungsprämien ist zu rechnen.

 

Frau Engel wird weiterhin selbst den größten Teil der Rufbereitschaft wahrnehmen. Für die Ableistung der Rufbereitschaftsdienste wird Frau Engel und der jeweiligen Vertretung für 2021 insgesamt ein Betrag von 110.000 Euro zur Verfügung gestellt. Dabei sind weiterhin ca. 50.000 € für Frau Engel und ca. 60.000 € für die Vertretung vorgesehen. Für die Folgejahre soll dieser Betrag mit einer Dynamisierung von maximal 2% versehen werden.

 

Der gynäkologisch-geburtshilfliche Rufbereitschaftsdienst umfasst alle Formen der gynäkologisch-geburtshilflichen Notfallversorgung.

 

Kann trotz allem der Rufbereitschaftsdienst nicht durchgeführt werden, so entsteht kein Anspruch auf die Auszahlung der Rufbereitschaftspauschale. Die Rufbereitschaftstage werden tag-genau abgerechnet. Es wird kein Ersatz gestellt und auch keine Kosten für mögliche Vertretungsärzte.

 

Die tatsächlich durchgeführten Rufbereitschaftsdienste werden jeweils nach Ablauf eines Quartals oder Monats vergütet. Hierfür hat der/die durchführende Facharzt/Fachärztin jeweils bis zum Ende des Folgemonats den Nachweis über die absolvierten Rufbereitschaftsdienste dem Kreis Nordfriesland unaufgefordert mitzuteilen.
Die Auszahlung der Haftpflichtversicherungsbeiträge für den Rufbereitschaftsdienst kann jeweils auf Nachweis im Zeitraum der Fälligkeit an die/den rufdienstinnehabenden Facharzt/Fachärztin erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Kostenaufstellung:

 

Bezeichnung

Bisher (nur Kreis NF)

Neu (Kreis NF und Amt Föhr-Amrum)

Differenz

 

Kosten der ärztl. Rufbereitschaft pro Tag

131,00 €

 

301,37 €

170,37 €

Haftpflichtversicherungskosten pro Tag

151,00 €

273,97 €

122,97 €

Gesamtkosten pro Tag

282,00 €

575,34 €

293,34 €

Kosten der ärztl. Rufbereitschaft pro Jahr

47.815,00 €

110.000,00 €

62.185,00 €

Haftpflichtversicherungskosten pro Jahr

55.000,00 €

100.000,00 €

45.000,00 €

Gesamtkosten pro Jahr

102.815,00 €

210.000,00 €

107.185,00 €

 

Es gibt derzeit keinen andern Kostenträger (Krankenkassen, Land, Bund o.ä.), der für die Aufwendungen der gynäkologisch-geburtshilflichen Rufbereitschaftsdienste inklusive der dafür notwendigen Haftpflichtversicherungsbeiträge ganz oder anteilig heranzuziehen wäre.

 

Im Rahmen seiner Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion übernimmt der Kreis Nordfriesland als freiwillige Leistung vorbehaltlich einer Beteiligung des Amtes Föhr-Amrum von mindestens 50% für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2025 die Aufwendungen für tatsächlich durchgeführten Rufbereitschaftsdienste sowie die Kosten für die hierfür erforderliche Haftpflichtversicherung abzüglich der Praxistätigkeit der Gynäkologie.

 

Seitens des Amtsausschusses wäre nunmehr zu entscheiden, ob man bereit ist, diese 50 % der anfallenden Kosten zu übernehmen.

 

Es wird empfohlen, den Zuschuss des Amtes Föhr-Amrum auf einen Höchstbetrag festzulegen.