Betreff
Beibehaltung der Abschnittsführungsstellen Föhr und Amrum innerhalb des Amtes Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000008
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Das Amt Föhr-Amrum hält eine gemeinsame Abschnittsführungsstelle für die Inseln Föhr und Amrum nicht für zweckmäßig und spricht sich gegen die Absicht des Kreises Nordfriesland aus, die beiden bisherigen Abschnittsführungsstellen der Inseln Föhr und Amrum zu einer gemeinsamen Abschnittsführungsstelle zusammen zu fassen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Katastrophenabwehrplan des Kreises Nordfriesland teilt das Kreisgebiet in Abschnittsbereiche und diese Abschnittsbereiche wiederum in Abschnittsführungsstellen ein. Die Inseln Amrum, Föhr und Sylt gehören zum Abschnittsbereich Niebüll und jede Insel ist bisher als eigenständige Abschnittsführungsstelle im Plan ausgewiesen.

Den Abschnittsbereichen und den Abschnittsführungsstellen obliegt die Katastrophenabwehr im eigenen Zuständigkeitsbereich einschließlich der einheitlichen Lenkung aller Maßnahmen zur Katastrophenabwehr sowie den Einsatz der örtlichen Kräfte (zumeist Feuerwehr). Zu diesem Zweck haben die einzelnen Inseln eigene ortsbezogene Katastrophenabwehrpläne erstellt , die langjährig erfolgreich erprobt und ständig fortgeschrieben werden. Diese örtlichen Pläne sehen die Bildung von Einsatzstäben vor, bestehend aus Personen, die mit den Örtlichkeiten, den besonderen Gegebenheiten und Schwachstellen im Zuständigkeitsbereich bestens vertraut sind.

Nach der vollzogenen Verwaltungsreform mit dem Ergebnis eines gemeinsamen Amtes Föhr-Amrum prüft der Landrat des Kreises Nordfriesland die Möglichkeit, die beiden bisherigen Abschnittsführungsstellen Föhr und Amrum zu einer gemeinsamen Abschnittsführungsstelle zusammen zu legen. In einem Schreiben vom 22.01.2007 wird das Amt Föhr-Amrum (s.Anlage) über diese Absicht in Kenntnis gesetzt und zur Stellungnahme aufgefordert.

Die Leitung der Abschnittsführungsstellen Föhr und Amrum wird durch den Katastrophenabwehrplan des Kreises Nordfriesland den Amtsvorstehern der bisherigen Ämter zugewiesen. Herr Jungclaus als amtierender Leiter der Abschnittsführungsstelle Amrum hat sich in einer Stellungnahme entschieden gegen eine gemeinsame Abschnittsführungsstelle beider Inseln ausgesprochen. Die in dieser Stellungnahme angeführten Gründe für die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten gilt für die Inseln Amrum und Föhr gleichermaßen.

Die Stellungnahme von der Abschnittsführungsstelle Amrum wird als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Anlagen:

-          Schreiben des Kreises Nordfriesland vom 22.01.07

-          Stellungnahme der Abschnittsführungsstelle Amrum