Beschlussempfehlung:
Der
Wahl des Amtswehrführers und seiner Stellvertretung wird zugestimmt. Die
Aufsichtsbehörde ist über diese Zustimmung zu informieren.
Die Gewählten sind durch die Amtsdirektorin für die Dauer von sechs Jahren in
das Ehrenbeamtenverhältnis als Amtswehrführer bzw. als stellvertretende/r
Amtswehrführer/in zu berufen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Mit
der Gründung des Amtes Föhr-Amrum ist auch die Wahl eines Amtswehrführers und
seiner Stellvertretung für das neue Amtsgebiet notwendig geworden. Diese Wahl
erfolgte durch die Deligiertenversammlung aller Gemeindefeuerwehren des Amtes
Föhr-Amrum am 16.02.2007 in Wyk auf Föhr.
Es wurden folgende Personen gewählt:
zum
Amtswehrführer Herr Joachim
Christiansen, FF Wrixum
zum 1. Stellvertreter Herr Klaus-Peter
Ottens, FF Süddorf-Steenodde
zum 2. Stellvertreter Herr Claus-Peter
Brodersen, FF Utersum-Hedehusum-Dunsum
zum 3. Stellvertreter Frau Petra Müller,
FF Wittdün
Gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung des Amtsausschusses. Anschließend sind die Gewählten unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zum Amtswehrführer bzw. zum stellvertretenden Amtswehrführer für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.