Beschlussempfehlung:
a) Von Trägern öffentlicher Belange und von Privatpersonen sind Bedenken, Anregungen und Hinweise vorgetragen worden, die berücksichtigt, zum Teil berücksichtigt oder nicht berücksichtigt wurden (siehe überarbeitete Anlage zur Vorlage). Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die Bedenken, Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Der Entwurf für die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Änderungen für das gesamte
Stadtgebiet der Stadt Wyk auf Föhr erneut beschlossen. Der Entwurf der
Begründung wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Der Planentwurf mit
den geänderten Teilbereichen und die geänderte Begründung sowie die
wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach
§ 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger
öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu
beteiligen und über die erneute Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Am 21.08.2003 hat die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet gefasst. Nach einem aufwendigen frühzeitigen Beteiligungsverfahren und der Abstimmung der Planung mit den anderen Inselgemeinden in Absprache mit der Landesplanung erfolgte am 5.10.2006 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Stadtvertretung.
Vom 22.11.2006 bis 29.12.2006 wurde die öffentliche Auslegung sowie das Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Planentwurf vorgetragen worden. Aus der Behandlung der Anregungen und Bedenken im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 07.02.2007 haben sich sowohl redaktionelle als auch konkrete inhaltliche Änderungen am Planentwurf ergeben. Diese sind in der beiliegenden, überarbeiteten Anlage zu dieser Vorlage dargestellt.
Demzufolge muss nunmehr zunächst der Entwurf in der
geänderten Fassung erneut beschlossen und dann das Beteiligungsverfahren nach
den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die geänderten Teilbereiche erneut durchgeführt
werden.