Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Borgsum sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Borg/000124
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Borgsum wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 2.687.510,84 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 3.541,19 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 591.446,95 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 302.247,26 EUR werden genehmigt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Borgsum hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Borgsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 302.247,26 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden. (Insbesondere Bau der Mehrzweckhalle)

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen Einnahmen von 284.327,05 EUR gegenüber.


Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 694.700,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 753.340,98 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 58.640,98 EUR überschritten.